Senat unterläuft Beschluss der Bürgerschaft – Tschentscher: Bank sollte erst Geschäfte in Ordnung bringen und erst dann über Bonuszahlungen an Manager nachdenken
Einem Beschluss der Bürgerschaft entgegen will der Hamburger Senat der HSH Nordbank Bonuszahlungen für Vorstände und Manager unter bestimmten Bedingungen doch gestatten. Dies geht aus der Antwort des Senats auf ein Ersuchen der Bürgerschaft hervor, das am kommenden Dienstag im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft auf der Tagesordnung steht (s. u.).
„Damit unterläuft der CDU-GAL-Senat eine eindeutige Beschlusslage des Parlaments“, sagte SPD-Finanzfachmann Peter Tschentscher am Wochenende. Mit den Stimmen von SPD, CDU und GAL habe eine große Mehrheit der Abgeordneten auf Initiative der SPD-Fraktion verlangt, die Managergehälter auf höchstens 500.000 Euro jährlich zu begrenzen und keine Bonuszahlungen zu gewähren. Dieses sollte für die gesamte Laufzeit der Garantie gelten, die das Parlament für die angeschlagene Bank übernommen hat.
Die vom Senat beschriebenen Bedingungen sind so unbestimmt, dass sie eher Boni-Zahlungen ermöglichen als verhindern“, so Tschentscher. Boni-Zahlungen sollen beispielsweise „die Risiken von abgeschlossenen Geschäften durch einen nachhaltigen mehrjährigen Ansatz angemessen reflektieren“.
„Die Hamburger Bürger spüren immer stärker die Auswirkungen der Finanzmarktkrise, die durch das Verhalten verantwortungsloser Investmentbanker – auch bei der HSH Nordbank – verursacht wurde. Die HSH Nordbank sollte ihre Geschäfte in Ordnung bringen, bevor wieder über Sonderzahlungen für Vorstände und Manager nachgedacht wird“, sagte Tschentscher. Der Senat und insbesondere Finanzsenator Feytag hätten mit Blick auf ihr Verhalten in den letzten Monaten allen Grund, diese klare Vorgabe des Parlaments einzuhalten, sagte Tschentscher. Die SPD-Fraktion werde die geplanten Bonuszahlungen in der Sitzung des Haushaltsausschusses zur Sprache bringen.
SPD/CDU/GAL-Ersuchen (19/2693):
„Für die Laufzeit der Garantie dürfen dem Vorstand und dem leitenden Management keine Boni gezahlt werden.“
Senatsantwort (19/3186)
„Ferner ist vorgesehen, dass Bonifikationen oder freiwillige Gehaltsbestandteile an vorstände oder Leitende Angestellte nur unter den Bedingungen zu zahlen sind, dass:
1. die Vergütungssysteme einschließlich der Bonifikationen und freiwilligen Gehaltsbestandteile der HSH am langfristigen Erfolg ausgerichtet sind; 2. Bonifikationen oder freiwillige Gehaltsbestandteile die Risiken von abgeschlossenen Geschäften durch einen nachhaltigen mehrjährigen Ansatz angemessen reflektieren; 3. die Vergütungssysteme Anreize setzen, keine unverhältnismäßig hohen Risiken einzugehen; 4. die Vergütungssysteme mit den in der Strategie der HSH niedergelegten Zielen im Einklang stehen. Damit wird die Anreizwirkung von Bonifikationen und freiwilligen Vergütungsbestandteile genutzt, um eine stärkere Nachhaltigkeit in der Geschäftsausrichtung umzusetzen. Hierzu gehört auch die größtmögliche Schonung der Garantie.