Bundesweit erste vollständig barrierefreie Sporthalle in Hamburg

logo buergerschaftsfraktionSPD-Bürgerschaftsfraktion unterstützt vorbildliches Modellprojekt in der Bugenhagen-Schule in Alsterdorf mit 1,2 Millionen Euro

An der Bugenhagen-Schule in Hamburg-Alsterdorf soll die bundesweit einmalige und erste vollständig barrierefreie Sporthalle entstehen. Damit ist die Freie und Hansestadt Hamburg Vorreiterin bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt in der nächsten Bürgerschaftssitzung die Bereitstellung der erforderlichen 1,2 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2013/14.

Juliane Timmermann, Fachsprecherin Sport der SPD-Fraktion, dazu: „Der Zugang von Menschen mit Behinderung zum Sport stellt für uns einen zentralen Baustein gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe dar – da bedarf es insbesondere auch einer barrierefreien Infrastruktur und Ausstattung. Diese wollen wir mit den 1,2 Millionen Euro gern ermöglichen.“

Mit der Finanzierung soll die Baumaßnahme unterstützt und so die 60-prozentige öffentliche und entgeltfreie Nutzung der Hallenzeiten für den Behindertensport sowie ein adäquates Aus- und Fortbildungsangebot abgesichert werden.

„Die breite Unterstützung für das Projekt durch die Spenden vieler Hamburgerinnen und Hamburger hat für uns Vorbildcharakter“, so Timmermann weiter. „Die neue Halle kann einen Meilenstein zur Erreichung des Dekadenziels im Sport sein, mindestens 25 Prozent der Menschen mit Behinderung in Hamburg den Zugang zum Sport zu ermöglichen.“

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf hatte durch kreative Finanzierungskonzepte wie die Kampagne „Eine Million Bauherren gesucht“, bei der sich jeder durch eine kleine Spende an der Baufinanzierung beteiligen kann, eine hohe Eigenbeteiligung der Stiftung und verschiedene Darlehen die Gesamtbaukosten von rund 5,5 Millionen Euro bis auf 1,2 Millionen Euro decken können.

Hintergrund:
Die Bugenhagen-Schule in Hamburg-Alsterdorf ist eine staatlich anerkannte Schule in freier Trägerschaft und zählt zu den Einrichtungen des Bereichs Bildung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Die Schule am Standort Alsterdorf ist geteilt in die Integrationsschule (als Grund- und Gesamtschule mit Integrationslerngruppen) und die Schule für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Vollständige Barrierefreiheit bedeutet, dass die Halle nicht ausschließlich rollstuhlgerecht ist, sondern auch den besonderen Bedarfen anderer Behinderungsformen angemessen ausgestattet wird. Neben beispielsweise breiteren Türen und Umkleideräumen, die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern gerecht werden, sorgen weiterhin zum Beispiel eine Induktionsschleife, eine besondere Hallenakustik, Ton- und Lichtklingeln, Brailleschrift und ein besonderes Farbkonzept für die Türen dafür, dass sich u.a. Hör- und Sehgeschädigte, Gehörlose, Blinde und Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen optimal in der Halle zurechtfinden können.

Die Schaffung von vollständig barrierefreien Sporthallen ist ganz im Sinne der für Deutschland und Hamburg völkerrechtlich bindenden UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK). Durch Art. 30 (5) a) bis e) BRK auch die gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe von behinderten Menschen am und im Sport flächendeckend umzusetzen. Nur durch eine für alle Behinderungsarten ausgerichtet Sportinfrastruktur kann sichergestellt werden, dass ein barrierefreier Zugang zu Sportstätten gewährleistet, ein umfassendes und spezifisches Sportangebot bereitgehalten und von behinderten Menschen wahrgenommen werden kann.