Polizeigesetze in Deutschland werden novelliert

Rede von Sören Schumacher zum Thema Beförderungsappelle auf dem Hamburger Rathausmarkt in der Hamburgischen Bürgerschaft am 30. Januar 2019.

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren,
der für seine markigen Sprüche, viele politische Affären und – um es freundlich auszudrücken – unkonventionellem Umgang mit Grundrechten bekannte Franz Josef Strauß behauptete vor Jahrzehnten kühn: „Deutschland braucht Bayern“.

Ich sage Ihnen heute: Hamburg braucht Bayern nicht. Jedenfalls nicht, wenn es darum geht, das Polizeigesetz unserer Stadt zu modernisieren und es neuen Herausforderungen und Gefahren anzupassen. Jedem bayerischen Wachtmeister, so ein Experte bei einer Anhörung im Bayrischen Landtag, sei künftig mehr erlaubt als dem Bundeskriminalamt bei der Terrorbekämpfung.
Möchte das irgendjemand hier im Saal?

Als wunderschönes Bundesland und Heimat liebenswerter Menschen und süffigen Bieres schätzen wir Bayern. Wie unser Polizeigesetz aussehen soll, entscheiden wir selbst. Ein von den Vorstellungen der CSU geprägtes Polizeigesetz taugt jedenfalls nicht als Blaupause für ein Hamburgisches Polizeigesetz.

In vielen Bundesländern werden derzeit neue Polizeigesetze erarbeitet oder sie sind bereits verabschiedet worden. An der Notwendigkeit, diese Gesetze zu novellieren, gibt es keinen Zweifel. Denn die Bedrohungslagen haben sich verändert, es gibt neue Straftatbestände, kriminelle und terroristische Vereinigungen bedienen sich neuer technischer Möglichkeiten, für Fahndungen und Ermittlungen sind neue Methoden verfügbar.

Die Befugnisse der Polizei müssen mit diesen Veränderungen Schritt halten und nötigenfalls erweitert werden. Zugleich aber dürfen sie selbstverständlich nicht verfassungswidrig sein, also vor allem keine Grundrechte verletzen oder gefährden.
Was hier auszutarieren ist, ist nicht mehr und nicht weniger als „Sicherheit und Freiheit“.

Beides in Balance zu bringen, ist eine der schwierigsten Aufgaben in einem freiheitlichen Rechtsstaat.

Es ist daher kein Wunder, dass in den Parlamenten, in der Öffentlichkeit und auch innerhalb der Polizei über neue Polizeigesetze heftig und kontrovers diskutiert wird.
Das ist gut und richtig so. Denn bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols darf es keinen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit geben.

Es ist immer vernünftig, wenn ein Gesetz so sorgfältig erarbeitet wird, dass es gar nicht erst vor Gericht landet.

Der Senat arbeitet derzeit an einem neuen Hamburgischen Polizeigesetz. Wir werden es hier ausführlich debattieren, und auch außerhalb dieses Hauses wird es sicher viele Diskussionen darüber geben.

Am Ende des Prozesses, dessen bin ich sicher, wird ein Polizeigesetz stehen, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt und unsere Polizistinnen und Polizisten zugleich in die Lage versetzt, bestmöglich und auf sicherer rechtlicher Grundlage für deren Sicherheit zu sorgen.

Das alles lässt sich nicht mal eben so im Schweinsgalopp erledigen. Es braucht Zeit und wird einiges an Arbeit verlangen. Beides wird die Mehrheit der Abgeordneten gern in Hamburgs neues Polizeigesetz investieren.

Das sind wir der Hamburger Polizei, den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern und uns selbst schuldig.

„Copy and paste“ wird in diesem Gesetzgebungsprozess keinen Platz haben.
Wir werden uns unsere eigenen Gedanken machen.