Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 14. August 2019 zum Thema: Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:
Herr Präsidentin – Meine Damen und Herren.
Die Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten BKA-Gesetz haben es erforderlich gemacht, die Polizeigesetze der Länder zu novellieren. Bei kaum einem anderen Gesetzesvorheben liegt das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit so offen zutage wie bei einem Polizeigesetz. Diese Abwägung ist niemals einfach und eine Patentlösung kann es nicht geben. Umso wichtiger ist es, bei der Novellierung des Polizeigesetzes Orientierungspunkte zu haben.
Für uns Sozialdemokraten heißt das:
Einerseits wollen wir ein Polizeigesetz, dass den aktuellen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht und anderseits wollen wir ein zeitgemäßes Polizeigesetz, dass die polizeilichen Befugnisse maßvoll an die tatsächlichen Bedarfe in der Praxis anpasst. Uns Sozialdemokraten ging es bei den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner darum, die Novellierung in diesem Sinne zu gestalten. Mit dem Ergebnis dieser vertrauensvoll geführten Beratungen können wir zufrieden sein.
Sie spiegeln sich im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf:
Verfassungsrechtlich bedenkliche Vorstöße wie etwa die Ausweitung des Gefahrenbegriffs nach bayrischem Vorbild oder auch die Zulässigkeit präventiver Online-Durchsuchungen von Computern wird man daher dort vergeblich suchen.
Was hingegen zu finden ist, als ein Beispiel – und dies ist meiner Überzeugung nach eine wichtige Änderung in der Novelle – ist die Zulässigkeit, elektronische Fußfesseln nicht mehr nur zur Aufenthaltsüberwachung verurteilter Straftäter in der Führungsaufsicht einzusetzen, sondern auch präventiv bei Tätern in Fällen von Beziehungsgewalt und bei terroristischen Gefährdern. Dies selbstverständlich ausschließlich aufgrund richterlicher Anordnung.
Die elektronische Fußfessel bei Tätern in Fällen von Beziehungsgewalt ist aus meiner Sicht ein wichtiges Mittel, mit dem beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können. Es kann nicht angehen, dass Frauen – denn zumeist sind sie die Opfer in diesen Fällen – sich und ggf. auch ihre Kinder vor Gewalttätern verstecken, eventuell gar in eine andere Stadt ziehen und ihr soziales Umfeld verlassen müssen, während die Täter sich ungehindert in ihrer Nähe bewegen können.
Wir sind also insgesamt auf gutem Wege mit dem neuen Polizeigesetz für Hamburg.
Allerdings ist die Arbeit noch lange nicht abgeschlossen.
Wir werden die Novelle hier im Hause und im Innenausschuss auch im Rahmen einer Sachverständigenanhörung weiter diskutieren.
Meine Damen und Herren, etliche Bundesländer haben die Notwendigkeit, ihre Polizeigesetze novellieren zu müssen, zum Anlass genommen, in eine Art Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz Deutschlands einzutreten. An diesem Wettbewerb hat Hamburg nicht teilgenommen und daran wird Hamburg auch künftig nicht teilnehmen.
Gerade deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens ein Polizeigesetz haben werden, das es den Hamburger Polizistinnen und Polizisten ermöglicht, effektiv und auf sicherer rechtlicher Grundlage für unser aller Sicherheit zu arbeiten und das das Leben für alle in unserer schönen Stadt noch sicherer machen wird.