Beobachterausschuss: Treffen in Oslo

Reichlich sechs Seiten umfasste die Tagesordnung, die abzuarbeiten sich das Monitoring Committee des Kongresses im Europarat bei seinem Treffen am Mittwoch, dem 3. Juli, in Oslo vorgenommen hatte.

Diskutiert und geprüft wurden unter anderem die Entwürfe der Berichte über die Situation der lokalen und regionalen Demokratie in Bosnien und Herzegowina, der Russischen Föderation sowie Ungarns. Diese Berichte werden dem Kongress bei dessen 37. Plenarsitzung Ende Oktober zur Annahme vorgelegt. Gleiches soll auch mit dem Bericht über die Wahlbeobachtungen in der Türkei vom 31. März und 23. Juni geschehen., der von den Teilnehmern des Treffens intensiv diskutiert wurde.

Derzeit laufen zwei Beobachtermissionen in Armenien und Portugal. „Dabei geht es um die Frage der Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in diesen Ländern“, erläutert Sören Schumacher, der als Vertreter Hamburgs dem Kongress und dem Beobachterausschuss angehört. „Der Bericht wird dem Kongress allerdings erst im März nächsten Jahres vorgelegt werden.“

Außer um die länderspezifischen Berichten und Diskussionen ging es in der Sitzung unter anderem um einen Bericht über Referenden auf lokaler Ebene sowie um die Vorbereitung des zweiten Bandes des Handbuchs über Menschenrechte (Handbook on Human Rights) für lokale und regionale Gebietskörperschaften. In diesem Zusammenhang wurden die Themen diskutiert, die im Handbuch als beispielgebend vorgestellt werden sollen. Der erste Band des Handbuchs ist bereits 2018 erschienen. Er konzentriert sich wesentlich auf die Bekämpfung der Diskriminierung von Flüchtlingen, Asylsuchenden, Migranten und Vertriebenen sowie Mitgliedern des LGBT Community.

Das Monitoring Committee ist ein Ausschuss des Kongresses im Europarat. Dem – mit der Europäischen Union nicht verbundenen – Rat gehören 47 Staates an. Er wurde 1949 mit dem Ziel gegründet, die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, europaweite Abkommen zur Harmonisierung sozialer und rechtlicher Verfahren zu schließen und das Bewusstsein für eine europäische Identität zu wecken. Staaten, die dem Rat beitreten, verpflichten sich diesen Zielen und erklären sich zugleich bereit, Beobachtungen seitens des Rats und von ihm eingesetzter Kommissionen zuzulassen, die Ihre Entwicklung im Hinblick auf diese Ziele überprüfen. In diesem Zusammenhang steht die Arbeit des Monitoring Committees wie auch die regelmäßige Entsendung von Wahlbeobachtern in alle Länder des Europarats.

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