Am 11. Februar 2021 kam der Monitoring-Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas online zusammen, um eine Vielzahl an Themen zu diskutieren und Berichte zu verabschieden.
Der Monitoring-Ausschuss hat einen Bericht angenommen, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auch in Krisenzeiten die regionalen und kommunalen Institutionen angemessen zu berücksichtigen und für deren ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen. Diese völkerrechtlichen Grundregeln finden sich in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung von 1985, zu deren Anwendung sich die die Vertragsstaaten verpflichtet haben und auf deren Grundlage die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbständigkeit der Gemeinden gründet. Die Berichterstatter haben auch auf positive Entwicklungen in der Covid-19-Pandemie hingewiesen, da beobachtet werden kann, dass sich die Zusammenarbeit der verschiedenen Politikebenen verbessert hat. Außerdem solle der Digitalisierungsschub genutzt werden, um die öffentliche Beteiligung in der Politik vor Ort zu verbessern.
Auch einen Bericht zum Thema „Bürgerentscheide“ haben wir beschlossen. Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger Einfluss darauf ausüben können, wie sich das konkrete Leben vor Ort gestaltet. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Bürgerentscheide so durchgeführt werden sollen, dass Vorgehensweise und Fragestellung klar und verständlich sind und dass die Konsequenzen der Abstimmungen so verdeutlicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger eine wohl überlegte und gut begründete Wahl treffen können.
Sprachlich und technisch herausfordernd ist bei den Online-Sitzungen des Europarats und seiner Organisationen, dass die Beiträge der Delegierten aus den 47 Mitgliedstaaten auch übersetzt werden müssen. Denn der Austausch der Delegierten unter einander ist in Europa eine wertvolle Quelle, die auch in Zeiten der sozialen Einschränkungen unbedingt erhalten bleiben muss.