Die Hamburgische Bürgerschaft traf sich am 8. April 2021 wieder mit reduzierter Anzahl der Abgeordneten, damit auch wir weiterhin unseren Beitrag zu einer sicheren Sitzung auf Abstand leisten können. Dieses Mal durfte auch ich seit mehreren Sitzungen wieder vor Ort sein.
Im Zentrum der Debatte stand dieses Mal die Corona-Eindämmungsverordnung. Auch debattiert wurde ein Antrag, um Rückschritte beim Übergang vom Landes- zum Bundeswettbewerbsregister zu vermeiden und so weiterhin Verstöße gegen Prinzipien von guter Arbeit zu sanktionieren.
Vor dem Hintergrund uneinheitlicher Vorgehensweisen bei der Pandemiebekämpfung in der vergangenen Woche hat der Senat die aktuelle Eindämmungsverordnung verabschiedet. Hamburg bekennt sich uneingeschränkt zur Umsetzung der von der Ministerpräsidentenkonferenz festgelegten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Aufweichung und Abkehr von diesen einstimmig beschlossenen Maßnahmen – insbesondere der sogenannten „Notbremse“ – im Bundesgebiet sehen wir mit Sorge. Denn gleichzeitig steht Hamburg in der Impfstoffverteilung des Bundes zurück, um in Grenznähe liegenden Bundesländern wie Bayern und dem Saarland mehr Impfstoff zu ermöglichen und die Einschleppung des Virus zu bremsen.
Die deutschen Intensivstationen sind schon jetzt stärker ausgelastet als in der ersten und zweiten Welle. Das RKI und Experten wie die Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin schlagen Alarm. Es war daher richtig, in Hamburg noch vor Ostern zu handeln, anstatt Entscheidungen aufzuschieben und damit wertvolle Zeit verstreichen zu lassen. Allein durch die laufenden Impfungen kann die dritte Welle nicht gestoppt werden. Mit einer umfassenden Teststrategie im privaten Bereich, in Kitas und Schulen sowie in Unternehmen wollen wir für mehr Sicherheit sorgen, frühzeitig Infektionen lokalisieren und damit eingrenzen. Der Arbeitsschutz ist gefordert, gerade in Bereichen mit prekären Arbeitsverhältnissen die Einhaltung geltender Schutzvorschriften zu überprüfen.
Zugleich werden wir die Impfkapazitäten weiter ausgebaut, neben dem Impfzentrum und den mobilen Teams werden seit wenigen Tagen in Schwerpunktpraxen und bei Hausärzten Impfungen durchgeführt. Das neue Ziel sind 8.000 Impfungen im Impfzentrum! Am Wochenende wurden Hamburgerinnen und Hamburger ab 70 Jahren aufgefordert, Impftermine zu buchen. Seit dem 12. April sind alle Angehörigen der Priorität 2 aufgerufen, einen Impftermin zu vereinbaren.
Die Corona-Pandemie lässt auch eine große soziale Dimension zu Tage treten: Wer in engen Wohnverhältnissen lebt, hat es schwerer durch die Pandemie zu kommen. Gleiches gilt für Leute, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht im Homeoffice arbeiten können und einen längeren Arbeitsweg zurücklegen müssen. Und wer weniger Geld zur Verfügung hat, den treffen Auflagen, wie die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, ungleich härter. Zudem ist in einer mobilen Stadt wie Hamburg der Infektionsort nicht immer mit dem Wohnort gleichzusetzen. Als Grundlage für gezielte Interventionen wird nun eine Datenbasis geschaffen, die alle vier Wochen aktualisiert wird. Ein entsprechender Antrag von SPD und Grünen wurde verabschiedet. Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sollen in Stadtteilen mit auffallend hohen Inzidenzwerten weiter verstärkt werden. In der Pandemie ist ein niedrigschwelliger Zugang zu lokalen Unterstützungsangeboten entscheidend. Auch die Gesundheitsberatung in den Stadtteilen soll weiter ausgebaut und durch interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler vor Ort gezielt verstärkt werden.
Hamburg ist eine Stadt der guten Arbeit. Eine der Maßnahmen, um dies sicherzustellen, ist das Hamburger Wettbewerbsregister, das 2013 auf Initiative der Bürgerschaft eingerichtet worden war und von der Finanzbehörde geführt wird. Dort werden Betriebe geführt, die gegen Tariftreue- und Mindestlohnbestimmungen verstoßen haben, die die ILO-Kernarbeitsnormen verletzt haben oder die nachgewiesene korruptionsrelevante oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr begangen haben. Eine Eintragung in diesem Register hat zur Folge, dass an diese Unternehmen keine öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 25.000 Euro und Bauaufträge ab 50.000 Euro Auftragswert vergeben werden. Nun soll eine bundeseinheitliche Regelung des Wettbewerbsregisters in Kraft treten. Das Bundesregister stellt jedoch einen Rückschritt gegenüber dem aktuellen Landesregister dar. Wir fordern, dass Tariftreue, Mindestlohnbestimmungen und die ILO-Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) auch im Bundesregister verankert sein sollen.