Verbesserung der Sicherheitsarchitektur an öffentlichen Plätzen und in Fußgängerzonen

Rede von Sören Schumacher in der Hamburgischen Bürgerschaft am 18. August 2021 zum Thema: Sicherheit und Ordnung für ganz Hamburg

Hier der Redetext – es gilt das gesprochene Wort:

Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Antrag, der behauptet, es gebe eine Korrelation zwischen terroristischen Akten und ausbleibender polizeilicher Präsenz, ist nicht nur in seiner vermeintlichen Analyse eine Zumutung. Vielmehr sind die Forderungen nach einer Erhöhung der Polizeipräsenz fachlich weder fundiert noch konkret genug, um sie einzuführen. Der vorliegende Antrag macht keine Angaben, in welchem Umfang die Präsenz von Polizisten erhöht werden soll.

Stattdessen wird behauptet, indem man Bahnhöfe, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Hauptverkehrsstraßen mit Polizeibeamten vollstelle, könne man terroristische Taten verhindern.

Die Polizei gewährleistet bereits jetzt Präsenz an jedem Tag der Woche und rund um die Uhr an öffentlichen Plätzen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung. Die Polizei ist konzeptionell und mit entsprechenden Alarmkalendern auf besondere Einsatzlagen wie Terroranschlag und Gefahr eines Terroranschlages, Amok oder Großschadensereignisse vorbereitet.
Dies gewährleistet eine schnelle Reaktionsfähigkeit sowie ein Höchstmaß an Sicherheit für die Hamburger Bevölkerung.

Ein weiterer wichtiger Grund der Ablehnung dieses Antrags liegt in der Unkenntnis von völker-, europa- und verfassungsrechtlich normierten Schutzrechten. Probleme der Identitätsfeststellung und des Rückführungsvollzugs aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft einzelner Herkunftsstaaten sowie fehlende Rückführungsverbindungen sind Hindernisse, die sich durch nationale Gesetzgebung oder Entschließungsanträgen nicht überwinden lassen. Diesen Problemen kann daher auch nicht mit Bundesratsinitiativen begegnet werden.

Wir lehnen den Antrag ab.