Auch doppelt Geimpfte und Genesene müssen ab dem 10. Januar 2022 bei Kulturveranstaltungen, in der Gastronomie und beim Sport ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Corona-Virus hat der Hamburger Senat bereits vergangene Woche bekannt gegeben.
Im Einzelhandel bleibt es bei den bestehenden Regeln, es gilt also weiterhin 2G. Ausnahmen zur 2G-plus-Regel gibt es für Friseurbesuche und Fußpflege sowie für Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten. Auch in Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten sowie in Tierparks bleibt es bei den geltenden Regeln.
Eine Boosterimpfung ersetzt das negative Testergebnis, geboosterte Personen müssen keinen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahme gilt bereits ab dem Tag der Boosterimpfung. Mehr als ein Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger sind bereits geboostert und damit von der erweiterten Testpflicht ausgenommen. Ebenso gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Denn Kinder und Jugendliche sind von der Testnachweispflicht befreit, weil sie in der Schule seriell getestet werden.
Für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden die Teilnehmerzahlen auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) abgesenkt. Für Kulturveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen. Bei festen Spielstätten (Konzerthäuser, Theater, Musicalstätten, u.ä.) können über eine gesonderte Genehmigung die bestehenden Kapazitäten weiterhin genutzt werden. Überregionale Großveranstaltungen (Bundesliga-Spiele) müssen ohne Publikum stattfinden.
Die neue Virus-Variante ist besonders ansteckend. Deswegen wird empfohlen, in geschlossenen Räumen (z.B. beim Einkaufen, in Bus und Bahn) eine FFP2-Maske zu tragen.
Auch besteht eine Verpflichtung zum Homeoffice. Das Homeoffice soll in den nächsten Wochen verstärkt genutzt werden. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft so, die Zahl der Ansteckungen zu verringern .
Die Regeln zur Kontaktbeschränkung gelten weiterhin. Erlaubt sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.