Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (3. & 16. November 2022)

In den vergangenen zwei Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft wurde die neue Boden- und Wohnungspolitik diskutiert. Bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen bleibt auch weiterhin eine der drängendsten Aufgaben in Hamburg und in Deutschland. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der aktuell sehr schwierigen Rahmenbedingungen. Insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen wird es darauf ankommen, dass Wohnraum wirklich bezahlbar bleibt. Am 2. November 2022 wurde vom Senat eine wegweisende Einigung mit den zwei Volksinitiativen vorgestellt. Die beiden Volksinitiativen wurden Ende des Jahres 2020 beim Senat eingereicht. Sie hatten jeweils über 10.000 Unterzeichner:innen. Die Initiativen setzen sich für bezahlbaren Wohnraum in der Hansestadt ein. Nach intensiven Beratungen mit den Initiatoren haben SPD und GRÜNE eine Einigung erzielt. Dafür soll u. a. auch die Hamburgische Verfassung geändert werden. Die Bürgerschaft stimmte in ihrer Sitzung am 16. November 2022 über die nach 20-monatigen Verhandlungen erzielten Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung zur Bodenpolitik, die eine Verfassungsänderung notwendig macht, soll wie geplant an den Verfassungsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen und Anfang 2023 in die Bürgerschaft eingebracht werden. Die geplante verfassungsrechtliche Absicherung städtischen Eigentums und die Verpflichtung zu einer aktiven Wohnungspolitik sowie die Einführung eines neuen Wohnungsbausegments mit 100-jährigen Mietpreisbindungen, sind Entscheidungen mit bedeutenden sozialen und langfristigen Wirkungen. Durch diese wird der Weg der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik langfristig abgesichert und viele Flächen der Spekulation entzogen. Grundsätzlich werden städtische Grundstücke für das Wohnen künftig nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben. Gleichzeitig bleiben hiervon aber Ausnahmen in den größeren Stadtentwicklungsbieten zur Förderung einer vielfältigen Quartiersentwicklung ganz bewusst möglich.

Am 3. November 2022 war die erfolgreiche Bildungspolitik und das gute Abschneiden Hamburgs im IQB-Bildungstrend Gegenstand der Debatte. Denn für Hamburgs Schülerinnen und Schüler gibt gute Neuigkeiten. Der IQB-Bildungstrend, der alle fünf Jahre die Leistungen von Viertklässlerinnen und Viertklässlern im Lesen, Schreiben und Verstehen von Texten und in der Mathematik untersucht, sieht Hamburg auf dem richtigen Weg. Mit differenzierten Förderungen, Lernstandsuntersuchungen, Ganztagsangeboten und vielen Initiativen mehr konnte sich Hamburg in der Corona-Pandemie behaupten und belegt nun im Ländervergleich Platz 6, während viele Bundesländer im IQB-Bildungstrend zurückfielen. Zu diesem guten Ergebnis hat sicherlich auch der Umstand beigetragen, dass Hamburgs Schulen nie ganz geschlossen waren und keine Schülerinnen und Schüler abgewiesen wurden. Die Zeiten von geteilten Klassen, Online-Unterricht und Distanzlernen waren für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte äußerst herausfordernd. Mit zielgenauen Maßnahmen wie den Hamburger Lernferien und mehr psychologischen Beratungsangeboten haben wir an den Schulen erfolgreich gegengesteuert und unterstützt. Heute zahlt sich jedoch auch aus, dass wir seit Jahren in unser Bildungssystem investiert haben: Wir haben mehr Lehrkräfte als erforderlich eingestellt, Mit Hilfe des Sozialindexes erhalten Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen eine bessere Ausstattung. Und die hohe Quote in der Ganztagsbetreuung sorgt dafür, dass Bildungs- und Freizeitangebote nicht mittags um eins aufhören.

Der Hamburger Senat hat einen 125 Millionen Euro schweren Notfallfonds Energiekrise auf den Weg gebracht, mit dem in den nächsten Monaten schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Uns ist besonders wichtig, dass die Unterstützung vor allem bei denjenigen ankommt, die am meisten unter der gegenwärtigen Energie-Krise leiden. So sind allein 15 Millionen Euro für Härtefallhilfen vorgesehen, um gemeinsam mit den Energieversorgern die Sperrung von Anschlüssen zu verhindern. Für die Verwendung der Gelder wurden nun mit einem Zusatzantrag erste Leitplanken für die Verwendung der Geldsumme gesetzt. Auch ist vorgesehen, ein verpflichtendes Berichtswesen zu beschließen, damit die genaue Verwendung der Gelder nachverfolgt werden kann. Aber auch die sozialen und kulturellen Einrichtungen wie auch Sportvereine, deren Energiekosten stark gestiegen sind, werden unterstützt. Mit den zusätzlichen Hamburger Unterstützungsmaßnahmen werden wir zielgenau helfen, damit diese für die Hamburgerinnen und Hamburger so wichtigen Einrichtungen ihre sozialen, kulturellen und sportlichen Angebote weiterhin anbieten können.
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Hamburg ist ein attraktiver, internationaler Wirtschaftsstandort, der Menschen gute berufliche Perspektiven eröffnet. Auch vielen Zugewanderten gelingt hier der Start in eine neue Zukunft. Denjenigen Arbeitssuchenden, die keine Unterkunft finden oder ihre Wohnung verlieren, wird ab 2023 mit der Schaffung einer Pension für arbeitssuchende Zugewanderte geholfen. Das neue Angebot soll in Zeiten von Fachkräftemangel sowie Wirtschafts- und Wohnungskrise unbürokratisch unterstützen. Ein großer Teil der obdach- und wohnungslosen Menschen in Hamburg sind Zugewanderte aus der EU, die mit unserem Pensionsangebot unterstützt werden sollen. Damit diese Menschen entscheiden können, welche Perspektiven sie in Hamburg haben, sollen sie bei ihrer Ankunft zu ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt und Qualifizierungsmöglichkeiten beraten werden. Die Pension als sichere Unterkunft auf Zeit, kombiniert mit sozialen Beratungsangeboten, soll die Betroffenen vor Obdachlosigkeit schützen und bietet eine zusätzliche Chance für gelingende Integration.

Ebenfalls debattiert wurde das Bürgergeld, das an die Stelle der bisherigen Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) treten soll. Die Reform des Arbeitslosengeldes soll eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, etwa durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Arbeitslosen sollen künftig 502 Euro statt 449 Euro pro Monat ausgezahlt werden, zudem sollen sie bessere Zuverdienstmöglichkeiten erhalten. Geplant ist auch, das Schonvermögen zu erhöhen. Der Vermittlungsausschuss hat diese Woche einen Kompromiss erarbeitet, damit das Bürgergeld nun auch zum Januar 2023 umgesetzt werden kann. Das Bürgergeld ist nicht nur sozial gerecht, sondern auch hochgradig wirtschaftlich vernünftig. Denn das Bürgergeld hilft nicht nur den Menschen und bekämpft Armut. Es leistet auch einen wichtigen Beitrag, um eines der drängendsten wirtschaftlichen Probleme unserer Zeit zu lösen: den Mangel an Fachkräften. Ziel des Bürgergeldes ist es, arbeitslose Menschen wieder in Arbeit zu integrieren – und zwar nachhaltig und in Gute Arbeit. Deshalb schaffen wir den Vermittlungsvorrang ab und stärken die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung.

Über einen Antrag zu Guter Pflege stimmte die Hamburgische Bürgerschaft am 16. November ab. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Hamburg steigt und wird auch in den nächsten Jahren immer weiter zunehmen. Deshalb ist es richtig, dass der Senat gemeinsam mit Pflegekassen, Pflegeanbietern und auch den Vertretungen der pflegenden Angehörigen einen ganzheitlichen Plan für die Pflege der Zukunft in unserer Stadt entwickelt. Um wachsende Pflegebedarfe und passgenaue Angebote miteinander zu verknüpfen, entwickelt der Hamburger Senat derzeit Eckpunkte für die künftige pflegerische Versorgungsstruktur in Hamburg. SPD und Grüne unterstützen diesen Prozess und sprechen sich dafür aus, in der Rahmenplanung auch Perspektiven für die verstärkte Gewinnung von Fachkräften, gute Pflege in den Quartieren sowie für die Förderung von Wohn-Pflege-Gemeinschaften abzubilden. Nur so werden wir weiterhin allen Hamburgerinnen und Hamburgern leistungsstarke und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegeangebote anbieten können. Neben der allgegenwärtigen Herausforderung der Fachkräftesicherung ist es wichtig, die verschiedenen Bedarfe in unserer vielfältigen Stadtgesellschaft sensibler zu berücksichtigen. Daher sollen auch die Anliegen von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderung oder aus der LSBTI*-Community stärker berücksichtigt werden.