Noch sind die Ausschüsse der neu gewählten Bürgerschaft nicht besetzt. Die Arbeit im Eingabenausschuss muss dessen ungeachtet aber weitergehen. Denn viele der Eingaben dulden keinen Aufschub. Am Montag, dem 28. März 2011, fand daher die erste Sitzung dieses Ausschusses in der 20. Legislaturperiode statt.
Sören Schumacher war bereits in der letzten Wahlperiode Mitglied des Eingabenausschusses und gehört ihm bis auf Weiteres wieder an. „Diese Arbeit“, so der Harburger Wahlkreisabgeordnete, „hat mir sehr gut gefallen. Denn sie bietet. wie kaum eine andere im parlamentarischen Alltag, die Möglichkeit, in konkreten Einzelfällen etwas zum Wohl der Betroffenen zu bewirken, auch wenn selbstverständlich nicht jede Eingabe erfolgreich sein kann.“
Der Eingabenausschuss befasst sich mit Eingaben (auch Petitionen genannt), also Bitten oder Beschwerden der Bürger an ihre Volksvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, können eine Eingabe an die Bürgerschaft machen und um Abhilfe bitten. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann helfen, diese zu beseitigen. Das Parlament muss sich mit den Eingaben befassen und zu ihnen Stellung nehmen. Das Eingabenrecht (auch Petitionsrecht genannt) ist ein Grundrecht. Es gilt für alle: Erwachsene, Minderjährige, betreute Personen, Häftlinge, deutsche und ausländische Staatsangehörige sowie Staatenlose. Seit dem 1.1.2010 kann man sein Anliegen auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de auch online vortragen.
Mit privaten Angelegenheiten (Mietverhältnissen, Nachbarstreitigkeiten, familiären Problemen) darf sich der Ausschuss nicht beschäftigen; hierfür sind gegebenenfalls. die Gerichte zuständig.