Der Eingabenausschuss vor Ort in Bergedorf


Jeder Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer Eingabe an das Parlament zu wenden, wenn er mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden ist, Schwierigkeiten mit einer Behörde hat oder der Ãœberzeugung ist, durch staatliche Stellen benachteiligt, ungerecht oder ungleich behandelt zu werden. Dieses Recht – das Petitionsrecht – hat in Deutschland einen außerordentlich hohen Rang: Es wird in Art. 17 unseres Grundgesetz als Grundrecht aufgeführt und ist daher selbstverständlich auch in der Hamburgischen Verfassung verankert.

Der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft möchte dieses wichtige Recht noch bekannter machen und bei seiner Durchsetzung Hilfestellung leisten. Daher bietet er in unregelmäßigen Abständen Menschen in den Bezirken Beratungen an. Aus diesem Grunde waren am Dienstag, dem 4. Februar 2013, vier Ausschussmitglieder aus in der Bürgerschaft vertretenen Parteien in Bergedorf, darunter auch Sören Schumacher. „Einige Menschen wissen nicht genau, wie sie bei der Einreichung einer Eingabe vorgehen müssen oder benötigen Hilfe bei der Formulierung. Andere möchten vorab gerne die Abgeordneten kennenlernen, die mit der Eingabe befasst sein werden und wieder andere sind sich nicht sicher, ob ihre Angelegenheit überhaupt für eine Eingabe geeignet ist. Es gibt also jede Menge Gründe, unser Beratungsangebot anzunehmen. So war es auch in Bergedorf. Daher werden wir diese Möglichkeit auch in Zukunft anbieten.“

Wann und wo Mitglieder des Eingabenausschusses Beratungen vor Ort anbieten, wird auf dieser Website, auf der Website der SPD-Bürgerschaftsfraktion und zumeist auch in der örtlichen Presse angekündigt.