Auch und vor allem beim Sport gilt als oberste Devise und in diesen Zeiten erst Recht: Abstand halten!
Ab dem 27. Mai gilt beim Indoor-Sport im Fitnessstudio sogar ein 2,5 Meter Abstand. Außerdem muss für ausreichende Lüftung gesorgt sein, um die Übertragung durch Aerosole (kleinste in der Luft schwebende Teilchen) möglichst einzuschränken. Auch die Sporthallen, Yoga- und Tanzschule und Indoor-Spielplätze können wieder öffnen.
Lange Zeit war es nur möglich, draußen allein Sport zu treiben, z.B. Spazierengehen, Wandern, Joggen oder Radfahren. Ab dem 12. Mai wurden die Sportanlagen wieder geöffnet und es wurde erlaubt, alle Sportarten im Freien auszuüben, solange die Abstandsregel von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Mannschafts- oder Individualsportarten. Es dürfen sich also in Parks oder auf Freiflächen sowie auf Sportanlagen auch Mitglieder aus mehr als zwei Haushalten treffen, wenn sie zusammen Sport treiben. Beim Outdoor-Sport muss auch keine Maske getragen werden.
Die Betreiber der Sportanlagen müssen ein Hygienekonzept erstellen, um sicherzustellen, dass auch beim Betreten der Anlage der Mindestabstand eingehalten wird und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Die Sportlerinnen und Sportler sollten bereits in Sportbekleidung zur Sportanlage kommen und diese auch so wieder verlassen, weil die Benutzung von Duschen und Umkleiden nicht gemeinsam erlaubt ist, es darf sich nur eine Person in der Umkleide oder Dusche aufhalten. Toiletten dürfen bei Einhaltung der Hygienevorschriften benutzt werden. Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder andere Gegenstände, die häufig berührt werden, müssen mehrmals täglich gereinigt werden, im Fitnessstudio nach jeder Benutzung.
Schwimmen ist im Freiwasser möglich. Die Freibäder sind ab 2. Juni geöffnet, Hallenbäder und Kombibäder dürfen derzeit noch nicht öffnen. Die Eintrittskarten dürfen nur online erworben werden, um zu vermeiden, dass sich lange Schlangen am Eingang bilden. Und die Anzahl der Gäste im Freibad wird aufgrund der 2,5 Meter Regel beschränkt sein.
Der Verleih von Sportgeräten wie Fahrrädern oder Booten ist auch möglich.