In Hamburg gilt ab dem 10. Januar 2022 nun 2G plus

Auch doppelt Geimpfte und Genesene müssen ab dem 10. Januar 2022 bei Kulturveranstaltungen, in der Gastronomie und beim Sport ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Corona-Virus hat der Hamburger Senat bereits vergangene Woche bekannt gegeben.

Im Einzelhandel bleibt es bei den bestehenden Regeln, es gilt also weiterhin 2G. Ausnahmen zur 2G-plus-Regel gibt es für Friseurbesuche und Fußpflege sowie für Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten. Auch in Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten sowie in Tierparks bleibt es bei den geltenden Regeln.

Eine Boosterimpfung ersetzt das negative Testergebnis, geboosterte Personen müssen keinen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahme gilt bereits ab dem Tag der Boosterimpfung. Mehr als ein Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger sind bereits geboostert und damit von der erweiterten Testpflicht ausgenommen. Ebenso gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Denn Kinder und Jugendliche sind von der Testnachweispflicht befreit, weil sie in der Schule seriell getestet werden.

Für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden die Teilnehmerzahlen auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) abgesenkt. Für Kulturveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen. Bei festen Spielstätten (Konzerthäuser, Theater, Musicalstätten, u.ä.) können über eine gesonderte Genehmigung die bestehenden Kapazitäten weiterhin genutzt werden. Überregionale Großveranstaltungen (Bundesliga-Spiele) müssen ohne Publikum stattfinden.

Die neue Virus-Variante ist besonders ansteckend. Deswegen wird empfohlen, in geschlossenen Räumen (z.B. beim Einkaufen, in Bus und Bahn) eine FFP2-Maske zu tragen.

Auch besteht eine Verpflichtung zum Homeoffice. Das Homeoffice soll in den nächsten Wochen verstärkt genutzt werden. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft so, die Zahl der Ansteckungen zu verringern .

Die Regeln zur Kontaktbeschränkung gelten weiterhin. Erlaubt sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

2G-Regel wird ausgeweitet auf den Einzelhandel

In Hamburg gelten ab Samstag, den 04. Dezember 2021, neue Corona-Regeln, um die Infektionszahlen zu senken und um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem und insbesondere die Krankenhäuser überlastet werden.

Die 2G-Regel gilt dann auch im Einzelhandel. Das bedeutet, dass man nur mit einem gültigen Nachweis über eine Impfung oder über einen Nachweis einer vergangenen Corona-Infektion (nicht älter als 6 Monate, aber älter als ein Monat) Geschäfte betreten darf. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind hiervon ausgenommen, also Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die Geschäfte, ein Personalausweis ist auch vorzulegen.

Ausnahmen für 2G gelten ab Samstag nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (0-15 Jahre). Das heißt, auch 16- und 17-Jährige, die nun genug Zeit hatten sich impfen zu lassen, können nun nur geimpft oder genesen teilnehmen und in Geschäfte.

Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten, also Anlässe und Orte an denen getanzt wird (Diskotheken, Hochzeiten, Bars und Clubs, etc., also jeder Ort, an dem getanzt wird), gilt nun 2G plus Test. Eine Teilnahme ist also nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist UND ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen kann. Dies muss durch den Veranstalter am Eingang geprüft werden.

2G-Regeln werden in Hamburg erweitert

Die Infektionszahlen steigen rapide an, auch in Hamburg. Vor allem Menschen ohne vollständige Impfungen stecken sich nun mit dem Coronavirus an und sie sind erheblich gefährdeter für einen problematischen Verlauf der Infektion.

Um das Schutzniveau möglichst hoch zu halten und gleichzeitig die Einschränkungen für Geimpfte möglichst gering zu halten, hatte Hamburg als erstes Bundesland bereits im August 2021 zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Der Senat hat diese Woche entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko auszuweiten.

Zu den Bereichen, die nur unter 2G-Bedingungen verpflichtend genutzt werden können, gehören:

  • körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen)
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten)
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, …
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios
  • Freizeitchöre und -orchester

Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene diese Angebote nutzen können, Ungeimpfte können sich nun nicht mehr freitesten (kein 3G mehr). Von diesen Regeln ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Betriebe sind verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen (zum Beispiel die App CovPassCheck), um die Impfnachweise zu kontrollieren.

Arbeiten ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Betrieben, sind sie zu einer täglichen Testung verpflichtet.

Diese neuen Regeln gelten ab dem 20.11. 2021, mehr Informationen findet man unter https://www.hamburg.de/coronavirus/.

Neue Corona-Regeln in Hamburg: Was gilt jetzt?

Am Sonnabend, dem 28. August 2021, trat die neue Corona-Verordnung für Hamburg in Kraft. Die größte Änderung besteht in der Einführung von 2G. Zuvor noch einige andere Änderungen, die sonst leicht übersehen werden:

  • In den Geschäften des gesamten Hamburger Einzelhandels entfällt die Pflicht zur Registrierung bzw. zur Kontaktnachverfolgung.
  • Bereits zuvor wurde die Gültigkeit von Coronatests wieder verkürzt: Ein PCR-Test ist höchstens 48 Stunden und ein Schnelltest höchstens 24 Stunden lang gültig.
  • Kinder bis bis 6 Jahre sind von Corona-Tests befreit, ebenso Schülerinnen und Schüler, diese werden zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet. 
  • Ab dem 11. Oktober 2021 werden keine kostenlosen Schnelltests angeboten für diejenigen, die bereits ein Impfangebot erhalten haben (also alle ab 12 Jahren). Ausnahmen werden für diejenigen gelten, die sich nicht impfen lassen können, also insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Schwangere.

2G-Option in Hamburg

Hamburg hat als erstes Bundesland die 2G-Option ermöglicht. In den vergangenen Monaten wurden weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen, die tief in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Solche Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange bleiben, wie sie zur Pandemiebewältigung erforderlich sind. Mittlerweile sind in Hamburg mehr als 63 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Das heißt, sie sind gegen einen schweren Verlauf geschützt und können andere nur noch selten anstecken.

Galt bisher, dass man Geimpft, Genesen oder Getestet (3G) sein muss, um an Angeboten teilnehmen zu können, können Anbieter nun auf freiwilliger Basis den Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken. Diese hohen Schutzstandards ermöglichen es, einen Teil dieser Beschränkungen aufheben zu können.

„Neue Corona-Regeln in Hamburg: Was gilt jetzt?“ weiterlesen