Seit Juli 2004 liegt das ehemalige Bäderschiff „Gloria D“ im Harburger Binnenhafen und bietet wegen seines heruntergekommenen Zustandes einen ausgesprochen unerfreulichen Anblick, der viele Harburgerinnen und Harburger erheblich stört. Darüber hinaus stehen Fragen nach der Ãœbernahme der Kosten im Raum, die durch die Anwesenheit des Schiffs verursacht wurden und werden.
Der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode um diese Problematik gekümmert und vom Senat in mehreren Anfragen Auskunft eingeholt. Nachdem bekannt geworden war, dass die vom Bezirksamt Harburg gestellte Frist, bis zu der das Schiff den Binnenhafen verlassen haben sollte, am 31. März 2012 abgelaufen war, hat Schumacher vor wenigen Tage erneut Fragen hierzu an den Senat gestellt.
Schumacher: „Gegen den Alteigner des Schiffs, der die von ihm zu entrichtenden Gebühren bisher nicht entrichtet hat, wurde zwischenzeitlich von der Hamburg Port Authority ein Vollstreckungsverfahren eröffnet. Es ist gut zu wissen, dass ein solches Verhalten in Hamburg nicht hingenommen wird. Seit das Schiff einen neuen Eigner hat, wurden alle Gebühren bezahlt. Das ist noch besser.“
„Ich habe den Eindruck“, so Sören Schumacher, „dass das Bezirksamt Harburg jetzt nichts mehr schleifen lässt. So wurde, wie der Senat mir mitteilt, dass am 30. März 2012 eine Begehung des Schiffs vorgenommen wurde, an der neben dem neuen Eigner, der das Schiff Mitte 2011 erworben hat, Vertreter des Bezirksamtes Harburg teilnahmen. Dabei wurde klargestellt, dass der Eigner den Abschluss der erforderlichen Versicherung nachzuweisen und verbindlich die Werft zu benennen habe, in die er das Schiff überführen kann. Außerdem soll er einen Zeitplan vorzeigen, in welchem die noch ausstehenden Arbeiten und deren zeitlicher Umfang aufgelistet sind.“
Aus der Antwort des Senats auf die Anfrage des Harburger Wahlkreisabgeordneten geht hervor, dass dem Eigner, eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt wurde, sollten weitere Unterlagen zum Fortschritt der bereits begonnenen Instandsetzungsarbeiten beim Bezirksamt eingereicht werden. Der überwiegende Teil der geforderten Unterlagen liege bereits vor, sodass derzeit an eine Fristverlängerung bis Ende Juni gedacht werde.
Und was passiert, wenn auch diese Frist verstreichen sollte? Das letzte Mittel, so der Senat in seiner Antwort, ist die Entsorgung des Schiffs im Wege der Ersatzvornahme, was nicht anderes heißt, als dass der Steuerzahler dies zu zahlen hätte. Wie teuer so etwas werden kann, ist am Fall des Fährschiffs „Cehili“ abzulesen, das im Steendiekkanal lag und im Jahre 2005 für rund 250.000 Euro entsorgt werden musste. „Ich halte es auch deshalb für sehr sinnvoll“, so Schumacher, „dass das Bezirksamt Harburg daran interessiert ist, dass die Gloria D mit eigenem Antrieb den Hafen verlässt. Alles deutet daraufhin, dass das klappen wird. Bis dahin werde ich die Sache allerdings genau im Blick behalten.“
Anfrage:
Zukunft des ehemaliges Bäderschiffs Gloria D