Epidemische Notlage für Hamburg beschlossen – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (15. Dezember 2021)

Carola Veit, Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

Letzter Bericht aus der Hamburgischen Bürgerschaft des Jahres 2021. Wie schnell ist doch auch dieses Jahr vergangen! Zu den prägendsten politischen Punkten dieses Jahr zählten erstens Corona-Pandemie und unserem Umgang mit Infektionen, Impfungen, Einschränkungen und Freiheiten, zweitens der Umgang mit dem Klimawandel und anderen Themen der nachhaltigen Entwicklungen. Natürlich war auch die Bundestagswahl und die Bildung einer neuen und sozialdemokratisch geführten Regierung für uns sehr prägend und erfreulich.

Die insgesamt 38. Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in dieser Wahlperiode fand wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter besonderen Bedingungen im Großen Festsaal des Rathauses statt. Um die Dauer des Aufenthalts aller Beteiligten zu reduzieren, haben die Fraktionen ihre Debatten zum Teil als Kurzdebatten angemeldet.

Gleich zu Beginn der Sitzung wählten wir die 16 Mitglieder, die von der Hamburgischen Bürgerschaft zur 17. Bundesversammlung entsendet werden. Das Gremium wird am 13. Februar 2022 in Berlin den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin wählen. Sie setzt sich je zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten und von den Landesparlamenten bestimmten Wahlleuten zusammen. Frank-Walter Steinmeier hat erklärt, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser Wahl waren trotz Pandemie voraussichtlich alle Abgeordneten für den kurzen Zeitraum dieser Wahlhandlung anwesend. Ein Teil der Abgeordneten hat die Sitzung nach der Wahlhandlung wieder verlassen.

Die meisten Stimmen entfielen auf die Vorschlagsliste der SPD-Fraktion, die acht Stimmberechtigte entsendet. Von der Grünen-Vorschlagsliste wurden vier, von der CDU zwei sowie von Linken und AfD jeweils ein Stimmberechtigter gewählt. Dass wir Frau Professor Marylyn Addo für die SPD-Liste gewinnen konnten, ist ein großer Gewinn. Sie hat sich mit ihrer herausragenden Arbeit nicht nur in der aktuellen Pandemie um unsere Gesellschaft verdient gemacht. Mit ihrer Nominierung wollen wir Danke sagen – ihr persönlich, aber stellvertretend auch den vielen anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dem ärztlichen und dem pflegerischen Personal. Sie alle helfen uns in dieser schweren Zeit, das SARS-CoV-2-Virus zu verstehen und mit ihm zu leben.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und CDU zugestimmt, der die epidemische Notlage für die Stadt erklärt. Dieser Schritt wurde formell nötig, da die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November ausgelaufen ist und damit die Möglichkeiten des Senats im Kampf gegen die Pandemie stark eingeschränkt waren. Mit der Erklärung der Notlage können von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden. In Hamburg wird so unter anderem an Silvester ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot möglich, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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2G-Regel wird ausgeweitet auf den Einzelhandel

In Hamburg gelten ab Samstag, den 04. Dezember 2021, neue Corona-Regeln, um die Infektionszahlen zu senken und um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem und insbesondere die Krankenhäuser überlastet werden.

Die 2G-Regel gilt dann auch im Einzelhandel. Das bedeutet, dass man nur mit einem gültigen Nachweis über eine Impfung oder über einen Nachweis einer vergangenen Corona-Infektion (nicht älter als 6 Monate, aber älter als ein Monat) Geschäfte betreten darf. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind hiervon ausgenommen, also Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt durch die Geschäfte, ein Personalausweis ist auch vorzulegen.

Ausnahmen für 2G gelten ab Samstag nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (0-15 Jahre). Das heißt, auch 16- und 17-Jährige, die nun genug Zeit hatten sich impfen zu lassen, können nun nur geimpft oder genesen teilnehmen und in Geschäfte.

Bei sogenannten Tanzlustbarkeiten, also Anlässe und Orte an denen getanzt wird (Diskotheken, Hochzeiten, Bars und Clubs, etc., also jeder Ort, an dem getanzt wird), gilt nun 2G plus Test. Eine Teilnahme ist also nur möglich, wenn man geimpft oder genesen ist UND ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen kann. Dies muss durch den Veranstalter am Eingang geprüft werden.

Wichtige Informationen zum Impfen und zur Booster-Impfung

Wer sollte sich impfen lassen? Wer darf geboostert werden?

Es ist dringend angeraten, dass sich vor allem bisher ungeimpfte Menschen jetzt impfen lassen, je früher desto besser.

Personen mit Immundefizienz, Menschen über 70 Jahre, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Menschen mit Vorerkrankungen, die die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf erhöhen, sollen sich ebenfalls ein drittes Mal mit einer sogenannten Boosterimpfung impfen lassen. Diese frischt die Impfung auf, so dass der Schutz vor einem schweren Verlauf wieder erhöht wird. Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission seit letzter Woche auch allen bereits Geimpften über 18 Jahren eine Boosterimpfung, wenn diese mindestens sechs Monate zurückliegt.

Aber noch einmal: Wichtiger als die Boosterimpfung ist die Impfung derjenigen, die bisher noch gar keinen Impfschutz gegen das Corona-Virus haben.

Wann kann man sich impfen lassen?

Erstimpfungen sind jederzeit möglich. Boosterimpfungen sollen ab sechs Monaten nach der letzten Impfung erfolgen.

Wo kann man sich impfen lassen? Wo bekomme ich einen Termin?

Die erste Anlaufstelle für eine Corona-Impfung (egal ob Erstimpfung oder Boosterimpfung) ist der Hausarzt oder die Hausärztin. Die Corona-Schutzimpfung wird in über 1.100 Arztpraxen angeboten, darunter sind zahlreiche kinder- und jugendmedizinische Praxen.

Auch andere niedergelassene Ärzte bieten Impfungen an. Fachärzte werden nun auch verstärkt Corona-Impfungen durchführen. Die Kassenärztliche Vereinigung listet hier alle Ärzte auf, die Corona-Impfungen anbieten: https://www.kvhh.net/de/patienten/informationen-zum-corona-virus-sars-cov-2/sie-suchen-eine-corona-impfpraxis.html

Hamburg hat kein großes zentrales Impfzentrum mehr, stattdessen sind die mobilen Impfteams aus dem Imfpzentrum jetzt in der ganzen Stadt unterwegs. Unter https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/ kann man eine Übersicht über die dezentralen Impfangebote in Einkaufszentren, Kulturvereinen, Kirchen etc. erhalten und nach Ort und Tag filtern. Zu diesen Impfangeboten kann man ohne Termin gehen, muss aber längere Wartezeiten einplanen. Bitte an warme Kleidung sowie gegebenenfalls an einen Regenschirm denken und während der Wartezeit die AHA-Regeln einhalten und eine Maske tragen. Lassen Sie gegebenenfalls bitte ältere Menschen und Schwangere vor, um für diese die Wartezeit zu verkürzen.

In Hamburg gibt es außerdem eine Vielzahl an Impfzentren in allen Bezirken. Meist handelt es sich um Krankenhäuser, in Harburg ist es das AK Harburg. In der Asklepios Klinik Harburg werden Menschen ab 12 Jahren ohne Vorerkrankungen und Erwachsene geimpft. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter 040428 28 4000 (Mo-Fr von 7-19 Uhr) oder über die Internetseite Digitales Terminmanagement https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/FV/Bezirke/DigiTermin (bitte Dienstleistung: „Städtisches Impfangebot“ auswählen). Die Terminvergabe erfolgt nicht über das Krankenhaus!

Auch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte führen Impfungen durch.

Weitere Impfzentren in den Bezirken werden in nächster Zeit veröffentlicht.

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2G-Regeln werden in Hamburg erweitert

Die Infektionszahlen steigen rapide an, auch in Hamburg. Vor allem Menschen ohne vollständige Impfungen stecken sich nun mit dem Coronavirus an und sie sind erheblich gefährdeter für einen problematischen Verlauf der Infektion.

Um das Schutzniveau möglichst hoch zu halten und gleichzeitig die Einschränkungen für Geimpfte möglichst gering zu halten, hatte Hamburg als erstes Bundesland bereits im August 2021 zusätzlich zur bundesweit geltenden 3G-Regel das 2G-Modell eingeführt. Der Senat hat diese Woche entschieden, die 2G-Regel auf Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko auszuweiten.

Zu den Bereichen, die nur unter 2G-Bedingungen verpflichtend genutzt werden können, gehören:

  • körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen)
  • Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten)
  • Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, …
  • Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios
  • Freizeitchöre und -orchester

Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene diese Angebote nutzen können, Ungeimpfte können sich nun nicht mehr freitesten (kein 3G mehr). Von diesen Regeln ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Betriebe sind verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen (zum Beispiel die App CovPassCheck), um die Impfnachweise zu kontrollieren.

Arbeiten ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Betrieben, sind sie zu einer täglichen Testung verpflichtet.

Diese neuen Regeln gelten ab dem 20.11. 2021, mehr Informationen findet man unter https://www.hamburg.de/coronavirus/.

Neue Corona-Regeln in Hamburg: Was gilt jetzt?

Am Sonnabend, dem 28. August 2021, trat die neue Corona-Verordnung für Hamburg in Kraft. Die größte Änderung besteht in der Einführung von 2G. Zuvor noch einige andere Änderungen, die sonst leicht übersehen werden:

  • In den Geschäften des gesamten Hamburger Einzelhandels entfällt die Pflicht zur Registrierung bzw. zur Kontaktnachverfolgung.
  • Bereits zuvor wurde die Gültigkeit von Coronatests wieder verkürzt: Ein PCR-Test ist höchstens 48 Stunden und ein Schnelltest höchstens 24 Stunden lang gültig.
  • Kinder bis bis 6 Jahre sind von Corona-Tests befreit, ebenso Schülerinnen und Schüler, diese werden zwei Mal wöchentlich in der Schule getestet. 
  • Ab dem 11. Oktober 2021 werden keine kostenlosen Schnelltests angeboten für diejenigen, die bereits ein Impfangebot erhalten haben (also alle ab 12 Jahren). Ausnahmen werden für diejenigen gelten, die sich nicht impfen lassen können, also insbesondere für Kinder unter 12 Jahren und Schwangere.

2G-Option in Hamburg

Hamburg hat als erstes Bundesland die 2G-Option ermöglicht. In den vergangenen Monaten wurden weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen, die tief in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Solche Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange bleiben, wie sie zur Pandemiebewältigung erforderlich sind. Mittlerweile sind in Hamburg mehr als 63 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Das heißt, sie sind gegen einen schweren Verlauf geschützt und können andere nur noch selten anstecken.

Galt bisher, dass man Geimpft, Genesen oder Getestet (3G) sein muss, um an Angeboten teilnehmen zu können, können Anbieter nun auf freiwilliger Basis den Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken. Diese hohen Schutzstandards ermöglichen es, einen Teil dieser Beschränkungen aufheben zu können.

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Vielfältige Impfmöglichkeiten in der ganzen Stadt

Die Corona-Fallzahlen steigen aufgrund der Delta-Variante in Hamburg stark an. Der wichtigste Schutz vor einem schweren Verlauf bei einer Corona-Infektion und davor, andere Menschen anzustecken, besteht in einer Impfung. Mittlerweile viele Menschen geimpft, um es dem Virus zu erschweren, müssen möglichst viele Erwachsene sich impfen lassen. Für Kinder ist bisher kein Impfstoff zugelassen.

Das zentrale Impfzentrum an den Messehallen schließt Ende August. Am 10. August bestand deshalb das letzte Mal die Möglichkeit, dort eine Erstimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty von Biontech zu erhalten. Bis Ende August werden dort nur noch Zweitimpfungen mit Biontech durchgeführt. Alternativ kann man bis Ende August im Impfzentrum eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten, für den nur eine Impfdosis nötig ist, weil der Impfschutz zwei Wochen nach der ersten Schutzimpfung bereits als vollständig gilt. Im Impfzentrum ist dafür keine Terminvereinbarung nötig.

Viele Impfangebote gibt es in der ganzen Stadt. Wichtig dabei ist vor allem: Impfwillige müssen selbst aktiv werden.

Die erste Anlaufstelle für Corona-Impfungen sind die Hausarztpraxen und auch Facharztpraxen, in denen ohne Priorisierung geimpft werden kann. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Arztpraxis für die Terminvergabe. Außerdem gibt es etliche nicht staatliche Online-Portale, die Termine bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vermitteln.

Kleinere Impfzentren gibt es auch in fünf Hamburger Krankenhäusern – unter anderem im Asklepios Klinikum Harburg. Die Terminbuchung für die an der Impfkampagne beteiligten Krankenhäuser ist online über www.impfterminservice.de oder unter der Telefonnummer 116 117 möglich.

Die Betriebsärztinnen und -ärzte in den großen Hamburger Unternehmen können ebenfalls gegen das Coronavirus impfen. Wie die Unternehmen dabei die Reihenfolge handhaben, liegt bei ihnen. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht selber impfen wollen oder können, gibt es ein überbetriebliches Impfzentrum der Hamburger Handelskammer. Dieses Angebot ist bis Ende August vorgesehen.

Für Fußballfans besonders interessant ist das Angebot am Derby-Wochenende. Am 15. August 2021 werden Corona-Schutzimpfungen in der Spielstätte des Fußballduells angeboten. Das Impfangebot richtet sich generell an alle Personen ab 16 Jahren. Minderjährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Für die Erstimpfung am Sonntag, 15. August, wird der mRNA-Impfstoff von BioNTech verwendet. Die Zweitimpfung steht dann am 5. September von 12 bis 19 Uhr an. Darüber hinaus ist es an beiden Terminen auch möglich, den Impfstoff von Johnson & Johnson zu erhalten, bei dem kein Zweittermin erforderlich ist. Wer sich impfen lassen möchte, kommt zum Millerntor-Stadion (Business-Zugang der Haupttribüne, zu erreichen über den Vorplatz Süd). Geimpft wird im Logenbereich, die kurze Erholungspause nach der Impfung kann mit Blick auf den Rasen auf der Tribüne verbracht werden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wer sich im Stadion impfen lässt, erhält zudem einen Rabatt-Gutschein für den Fanshop des Vereins.

Außerdem gibt es Impfangebote vor Ort in allen Bezirken, die von unterschiedlichen Organisationen angeboten werden. Die aktuellen Termine, Orte und die angebotenen Impfstoffe können unter https://www.hamburg.de/corona-impfstationen/ abgerufen werden.

Im Bezirk Harburg sind bisher folgende Impfmöglichkeiten bekannt gegeben:

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Servicepost Öffnungen 12.05.2021

Ab dem 12. Mai 2021 gelten in Hamburg diverse Öffnungen, nachdem der Inzidenzwert für Hamburg mehrere Tage stabil unter 100 gesunken ist. Anfang April 2021 lag der Inzidenzwert bei über 160, bis heute ist er auf 75,9 gesunken. Diese erfolgreiche Entwicklung war möglich, weil wir Hamburgerinnen und Hamburger uns gemeinsam, solidarisch und diszipliniert verhalten haben. Nun gilt es, die neuen Öffnungen zu nutzen, ohne das Errungene wieder durch zu schnelle und zu umfassende Öffnungen zu riskieren. Die neuen Regeln werden auf der Seite hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Der erste Öffnungsschritt ab dem 12. Mai 2021 nimmt die Ausgangssperre zurück, außerdem finden Öffnungen vor allem im Bereich Bildung und Betreuung statt. Museen und Bibliotheken öffnen wieder.

Die Ausgangssperre wird nach 40 Tagen wieder aufgehoben. Damit wird eine erhebliche Einschränkung wieder zurückgenommen. Damit verbunden nimmt der HVV den Nachtbetrieb in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wieder auf.

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Die Corona-Impfung sollte unsere Gesellschaft nicht spalten!

Die Impfung und besonders die Diskussion um die zurückgewonnenen Freiheiten (ja Grundrechte) fängt an unsere Gesellschaft zu spalten. Da sind die schon Geimpften die triumphierend davon berichten es ja bald wieder viel besser zu haben als andere. Und andere die geimpft sind, obwohl sie gar keiner Prioritätsgruppe angehören.

Also was tun?
Geimpfte können Solidarität und Zuversicht gegenüber nicht Geimpften ausstrahlen. Konkret: Gebt Hoffnung auf eine Zeit nach der Impfung. Strahlt aber bitte keinen persönlichen Vorteil aus. Nicht Geimpfte haben mit euch solidarisch gewartet.

Warum ist die Priorisierung bei der Corona-Impfung so wichtig?
Ganz einfach! Zunächst sollten und sollen die Menschen geimpft werden, die besonders gefährdet sind. Das sind die Älteren Menschen und Kranke. Darüberhinaus sollten und sollen Menschen geimpft werden, die besonders exponierte Berufe haben. Zum Beispiel Pflegerinnen und Pfleger, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel. Ja da stehen noch viele auf der Liste. Die können nach und nach geimpft werden. Zum Glück geht das mit dem Impfen jetzt ziemlich zügig voran.
Priorisierung ist allemal besser als Windhundprinzip oder persönliche Möglichkeiten. Also überlegt lieber zweimal, ob ihr schon dran seid oder ein Bekannter der seine Mutter pflegt Vorrang hat und haben sollte.

Wie geht es nicht Geimpften?
Das müsste eigentlich jeder wissen! Immerhin warst Du bis vor kurzem auch nicht geimpft. Die meisten warten bis sie dran sind. Solidarisch und auch etwas ungeduldig.
Lassen wir uns nicht spalten! Nehmen wir gegenseitig Rücksicht. Gönnen wir jedem der schon dran ist die Impfung. Bleiben wir solidarisch mit den nicht Geimpften.

Kurzfristiges begrenztes Impfangebot für über 60-Jährige in Hamburg * update 20.4. – Sondertermine sind ausgebucht*

*update 20.4. – Alle AstraZeneca-Impftermine für über 60-Jährige vergeben, gilt für die Sondertermine*

Am kommenden Mittwoch (21.4), Donnerstag (22.4.) und Freitag (23.4.) werden insgesamt 24.000 Termine mit dem Impfstoff AstraZeneca für Personen ab 60 Jahren – unabhängig von der derzeitigen Priorisierung – angeboten. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich an den genannten Tagen, eine Terminvereinbarung muss vorher erfolgen.

Weitere Infos:
https://www.hamburg.de/coronavirus/15022530/2021-04-19-sozialbehoerde-corona-impfung-60-bis-69-jaehrige

Anmelden telefonisch unter 116 117 oder im Internet: https://www.impfterminservice.de

Corona-Maßnahmen ab Freitag (2.4.)

– 21 bis 5 Uhr Ausgangsbeschränkung, alleine Spazieren / Joggen bleibt erlaubt

– Ladenschluss ab 21 Uhr

– Friseure und Fußpflege bleiben geöffnet, dürfen aber nur bei negativem Testergebnis besucht werden

– Lieferdienste dürfen auch nach 21 Uhr noch Essen liefern

– Kita geht zurück in den erweiterten Notbetrieb

– Schule Testpflicht, Präsenzunterricht endet bei Inzidenz >200