Am 30. April laufen in Hamburg beinahe alle Corona-Regeln aus. Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einrichtungen mit Publikumsverkehr entfällt. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen allerdings weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Vor allem Personen, die besonders gefährdet sind, sollen bei längerem persönlichem Kontakt in Innenräumen zu ihrem eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen. Alle anderen DÜRFEN weiterhin Masken tragen, Abstand halten und sich die Hände waschen.
Die 2Gplus-Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen entfallen ab 30. April 2022 ebenfalls. Auch der Nachweis über eine Impfung sowie Test oder Booster (2G-plus-Zugangsmodell) bei sog. Tanzlustbarkeiten entfällt damit.
In den Schulen wird vorerst weiterhin zweimal die Woche getestet werden.
Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen. Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für zehn Tage isolieren.
Einige Regeln zum Schutz besonders vulnerabler Personen bleiben aber erhalten. In Arztpraxen besteht weiter eine Maskenpflicht. Für Besucherinnen oder Besucher (nicht Patientinnen oder Patienten) von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht, zudem muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Masken- und Testpflicht.
Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.