Informationen über ein Grundrecht

SörenSchumacherBlau 320x320Das Petitionsrecht, also das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes als Grundrecht verankert. Und selbstverständlich gibt es ein entsprechendes Gesetz auch in unserer Stadt. Daher haben alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, das Recht, eine Eingabe an die Bürgerschaft zu machen und um Abhilfe zu bitten. „Informationen über ein Grundrecht“ weiterlesen

Start der Online-Petition: Eingabenausschuss ermutigt alle, dieses Bürgerrecht aktiv wahrzunehmen

Einspruch gegen Gebührenerhöhungen städtischer oder Hamburger öffentlichen Unternehmen ? Kritik an Straßensperrungen, langandauernden Umbauarbeiten, oder wegen einer gegebenenfalls falschen Auskunft in einem der Hamburger Ämter ? Alle Hamburgerinnen und Hamburger können ihre Kritik nun auch formlos per E-Mail an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft senden.

Ebenfalls neu ist, dass der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ab dem Frühjahr 2010 in den sieben Bezirken „Sprechstunden vor Ort“ anbieten wird, damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Anliegen direkt vorzutragen.

Die Neuerungen, welche sich aus der am 10.12.2009 beschlossenen dritten Änderung des Gesetzes über den Eingabenausschuss ergeben, werden von allen Fraktionen begrüßt, da durch diese Änderungen eine bürgernähere Praxis und Arbeit des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft gewährleistet werden soll.

Hintergrund: Das Instrument der „Eingabe“ ist fest in der Hamburger Verfassung verankert. Man kann sich sowohl in eigener Sache als auch für einen Dritten oder im allgemeinen Interesse an den Eingabenausschuss wenden. Auch als Bürgerinitiative oder juristische Person des Privatrechts (z.B. eingetragener Verein) können Betroffene dem Ausschuss schildern, wo Sie der Schuh drückt. Bislang war dies „nur“ persönlich oder auf dem Postweg möglich. Seit dem 1.1.2010 kann man nun auch auf der Website www.hamburgische-buergerschaft.de sein Anliegen online vortragen.