Diskussionsveranstaltung mit dem Hamburger Europa-Abgeordneten Knut Fleckenstein
Montag, 10. Oktober um 18 Uhr
STELLWERK im Harburger Bahnhof, über den Fernzuggleisen 3+4
Drei Monate ist es her, dass die Mehrheit der Bürger Großbritanniens für einen Austritt aus der Europäischen Union stimmte. Formal bisher lediglich eine Ankündigung, mehr nicht – denn eine entsprechende Mitteilung an den Europäischen Rat hat es seitens Großbritanniens bisher nicht gegeben. Dennoch hat der EU-Gipfel in Bratislava im September die Diskussion noch einmal befördert, ist doch dort noch einmal deutlich geworden, wie sehr der Brexit u.a. Fragen der Sicherheits-, der Flüchtlings- und der Wirtschaftspolitik berührt. Insbesondere bei der Frage zur Verteilung von Flüchtlingen wurde deutlich, wie Eigeninteressen vor Solidarität stehen und einige Mitgliedsstaaten Vorteile aus der verfahrenen Situation zu ziehen versuchen.
Wie geht es weiter mit Europa?
Gefährdet das Ausscheiden Großbritanniens die Europäische Union – oder ist der Brexit eine Chance für die Gemeinschaft?
Welche Konsequenzen hat es für die Wahrung von Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa?
Gibt es gar eine Hintertür zurück in die Gemeinschaft?
Diese und weitere Fragen diskutiert der Hamburger Europa-Abgeordnete Knut Fleckenstein mit Ihnen. Wir freuen uns auf viele interessierte Gäste. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt frei

„Eine zu befürchtende monatelange Hängepartie nach dem Brexit-Referendum führt gerade in der Wirtschaft zu einer gewissen Unsicherheit – nicht allein in Großbritannien und in Europa, sondern aufgrund wirtschaftlicher Verflechtungen weltweit – das gilt es so weit möglich zu vermeiden“, so Sören Schumacher, europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Zugleich betonte Schumacher, es gehe beim Brexit um mehr, als allein um wirtschaftliche Fragen: „Wer in Europa nicht mehr sieht, als einen riesigen Binnenmarkt, der hat die europäische Idee nicht verstanden.“
Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben die Niederlande die EU-Ratspräsidentschaft inne. Die Ratspräsidentschaft, die im Rotationsprinzip alle sechs Monate unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wechselt, hat drei Aufgaben. Zum einen soll sie die Arbeit des Rates der Europäischen Union leiten und unterstützen. Dieser setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Zum zweiten vertritt die Ratspräsidentschaft den Rat gegenüber den anderen EU-Institutionen, vor allem gegenüber der Kommission und dem EU-Parlament. Und schließlich vertritt sie die Europäische Union auf internationaler Ebene. Darüber hinaus bietet die Ratspräsidentschaft die Möglichkeit, Initiativen zu ergreifen und Akzente für die eigene Arbeit zu setzen.

