Dauerhafter Aufenthalt in Hamburg: SPD wirbt in der Bürgerschaft für die Ãœbernahme des „Bremer Modells“
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will das Aufenthaltsrecht für Kinder und Jugendliche neu regeln, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber schon seit vielen Jahren in Hamburg leben und gut integriert sind. Diese Kinder und Jugendlichen sollen – wie in Bremen – eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Hamburg bekommen. „Wir wollen für diese Kinder, die oft keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, eine Perspektive und eine Chance für ein Leben in Deutschland bieten“, sagte der SPD-Obmann im Eingabenausschuss, Willi Buss, in der Bürgerschaft.
Hamburg sollte sich an einem entsprechenden Erlass aus Bremen orientierten, empfahl Buss. „Die Solidarität für Kate Amayo vor einigen Wochen sollte uns allen den nötigen Rückenwind geben. Wir müssen für die vielen ähnlichen Fälle eine tragfähige Lösung finden“, sagte Buss. Es sei naiv zu glauben, die Bundesregierung werde dieses Problem per Gesetz regeln. Gleichzeitig könne man nicht – wie Schwarz-Grün in Hamburg – in jedem Einzelfall auf einen Gnadenakt der Härtefallkommission hoffen. „Wir wollen Klarheit, und die Betroffenen brauchen Verlässlichkeit. Ich hoffe, dass sich Schwarz-Grün in Hamburg ähnlich wie Rot, Grün und Schwarz in Bremen auf diesen Weg begibt“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel in der Debatte. „Es wäre unklug, gut integrierte Kinder und Jugendliche abzuschieben. Wir brauchen diese Menschen“, so der Abgeordnete weiter.
Die beiden Abgeordneten erläuterte die Bremer Regelung. Sie gelte nur für Kinder, deren Eltern seit vielen Jahren im Land Bremen leben. Es sei nicht möglich, diese Rechte durch einen Zuzug nach Bremen in Anspruch zu nehmen. Der neue Erlass, der auch für Hamburg denkbar ist, ist explizit auf die Kinder ausgerichtet und auf den Grad ihrer Verwurzelung in Deutschland. Die Beendigung des Aufenthaltes von Kindern, die hier im Bundesgebiet geboren sind und/oder einen ganz wesentlichen Teil ihrer Sozialisation hier erfahren haben, kann eine unzumutbare Härte darstellen. Sie waren vielleicht nie in dem Herkunftsland ihrer Eltern, sie sind hier im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen, haben die Schule besucht oder sogar schon abgeschlossen und sind zu sogenannten faktischen Inländern geworden. Die Kinder erhalten nach diesem Erlass zunächst befristete Aufenthaltstitel. Eine Verlängerung und schließlich ein dauerhafter Aufenthalt werden bei fortschreitender Integration ermöglicht. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen und sich altersadäquat am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Im Weiteren wird erwartet, dass sie eine Ausbildung machen und/oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Ihre Eltern erhalten ein vom Aufenthaltsrecht ihrer integrierten Kinder abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Dressel: „Der Bremer Erlass ist ausgewogen. Er macht Schluss mit der ausländerrechtlichen Sippenhaft für gut integrierte Kinder und Jugendliche – aber er setzt auch keine falschen Anreize oder öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn die Aussagen des Senats zur Integrationspolitik keine Sonntagsreden bleiben sollen, müsste Schwarz-Grün sich darauf einigen können.“ Aktuell gibt es in Hamburg 4244 geduldete Ausländerinnen und Ausländer. Dressel schätzt, dass die Regelung auf einige Hundert angewandt werden könnte.
Buss: „Gerade in der aktuellen Integrationsdebatte ist es wichtig, die richtigen Anreize zu setzen und mit positiven Beispiele voranzugehen, ohne Integrationsprobleme zu verschweigen. Eine solche Regelung wäre ein echter Fortschritt und ein wichtiges Zeichen: Integrationswilligkeit würde ausländerrechtlich belohnt.“