Beobachtung der Bürgerschaftswahl: Hamburg stärkt die europäische Demokratie

Hamburg sendet mit einem interfraktionellen Antrag der demokratischen Fraktionen ein starkes Signal zur Förderung der demokratischen Prozesse in Europa. Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und Linken laden den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates zur Wahl der 23. Hamburgischen Bürgerschaft am 2. März 2025 zur Wahlbeobachtung in die Hansestadt ein. Über den Antrag stimmt die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung ab. Die Wahlbeobachtung durch den Europarat stärkt die Transparenz des Wahlprozesses und stellt die Einhaltung demokratischer Standards sicher. Sie sendet zudem ein starkes Signal für die Bedeutung von Offenheit und Rechenschaftspflicht in etablierten Demokratien.

Dazu Sören Schumacher, Vertreter Hamburgs im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck stehen, setzt Hamburg Maßstäbe. Mit der Einladung des Europarates zur Wahlbeobachtung zeigen wir, dass wir Wahltransparenz ernst nehmen und unsere demokratischen Prozesse auf höchstem Niveau gestalten wollen. Wahlbeobachtungen sind ein wesentlicher Beitrag, um das Vertrauen in den Wahlprozess zu fördern und Falschinformationen aktiv entgegenzuwirken. Unsere Initiative stärkt damit nicht nur die Demokratie in der Hansestadt, sondern taugt auch international zum Vorbild für Transparenz und Zusammenarbeit.“

Dazu Alske Freter, europapolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Einladung an den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates zur Wahlbeobachtung unterstreicht Hamburgs Engagement für Demokratie und Transparenz. Gerade in Zeiten, in denen Russland gegen Deutschland einen hybriden Krieg führt und orchestrierte Desinformationskampagnen in sozialen Netzwerken den öffentlichen Diskurs belasten, ist Offenheit ein wichtiges Zeichen. Wahlbeobachtungen stärken das Vertrauen in den Wahlprozess, sichern die Einhaltung internationaler Standards und fördern die Verteidigung demokratischer Werte – in Hamburg, Europa und weltweit.“

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Schumacher als Wahlbeobachter in Bosnien und Herzegowina

Wahlbeobachter Team: Amanda Serjeant aus Großbritannien und Sören Schumacher aus Deutschland.

Sören Schumacher, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für Harburg, war vom 3. bis 7. Oktober 2024 als Wahlbeobachter in Bosnien und Herzegowina. Die 25-köpfige Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates war der Einladung Bosnien und Herzegowinas gefolgt, die Wahl am 6. Oktober zu beobachten, an der 3,4 Millionen Wahlberechtigte teilnehmen konnten.

An den Tagen vor der Wahl traf die Delegation unter Leitung der Belgierin Carla Dejonghe Vertreter der Zentralen Wahlkommission, der Delegation von Bosnien und Herzegovina im Kongress, der Stadt Sarajevo, Vertreter der Parteien und Kandidaten, die sich zur Wahl stellten. Auch mit internationalen und heimischen NGOs, Medienvertretern und Mitgliedern der Delegationen von OSZE und Europäischem Parlament tauschten sich die Kongress-Wahlbeobachter aus.

Am Wahltag wurden zwölf Kongress-Teams in das ganze Land entsendet, um dort die Arbeit in den Wahllokalen zu beobachten. Die internationalen Beobachter stellten fest, dass die Wahlen von Wettbewerb geprägt waren. Jedoch gab es kein ausgeprägtes öffentliches Interesse an den Wahlen, was an der niedrigen Wahlbeteiligung abzulesen war. Auch gab es nur wenige weibliche Kandidatinnen. Bei den Wahlen waren einige Unregelmäßigkeiten vor allem bei der geheimen Wahl zu beobachten. Änderungen des Wahlrechts in 2024 in Bosnien und Herzegowina konnten aufgrund der kurzen Zeit noch nicht vollständig umgesetzt werden. Diese Beobachtungen, Auswertungen und Empfehlungen werden im März 2025 durch den Kongress diskutiert und verabschiedet.

„Das Recht frei und ohne Angst wählen zu können ist Grundlage für Demokratie und Frieden“, sagt Schumacher. „Daher beobachtet der Kongress in allen 46 Staaten des Europarats Wahlen. Es ist eine Auszeichnung, dass ich für diese Aufgabe ausgewählt wurde.“

Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist eine Organisation des Europarats und die institutionelle Vertretung der über 130.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat: den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Schumacher ist Leiter der deutschen Delegation im Kongress.

Als Wahlbeobachter des Europarats bei den Kommunalwahlen in der Türkei

Wahlbeobachtung in der Türkei Sören Schumacher und Vladimir Prebilic

Die Beobachtung von Wahlen ist ein wichtiges Instrument, um Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Werden allgemeingültige Standards bei einer Wahl eingehalten, erhöht dies die Akzeptanz des Wahlergebnisses bei der Bevölkerung und den Willen, wieder zu wählen und so die Demokratie zu stärken.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats führt Wahlbeobachtungen bei lokalen und regionalen Wahlen in allen Staaten des Europarates durch, zum Beispiel auch bei der Wiederholungswahl in Berlin. Nun durfte ich die Lokalwahlen in der Türkei beobachten, die am 31. März 2024 im ganzen Land abgehalten worden waren.

Seit 2015 vertrete ich Hamburg im Kongress des Europarats und leite die deutsche Delegation seit 2021. Ich war bereits Berichterstatter in Serbien, Estland und Montenegro, um dort zu überprüfen, inwiefern in diesen Staaten die Charta der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt wird.

Daher freute ich mich sehr, als einer von 26 Wahlbeobachtern auf Einladung der türkischen Behörden vom Europarat entsandt worden zu sein. Die Delegation wurde vom Schweitzer David Eray geleitet. Vorbereitend fanden Online-Meetings am 7./8. März 2024 und am 29./30. März 2024 in Ankara statt.

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Wahlbeobachter des Kongress im Europarat beobachteten die Wiederholungswahlen in Berlin

Die Wiederholungswahlen in Berlin am 12. Februar 2023 fanden unter der Beobachtung durch Delegierte des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats statt. Es war das erste Mal, dass Wahlen in Deutschland vom Kongress beobachtet wurden, Wahlbeobachtungen finden jedoch regelmäßig und in allen Mitgliedstaaten des Europarats statt.

Die 14 Delegierten aus 12 Staaten hatten sich bereits bei einem Online-Treffen am 2. Februar 2023 mit Vertretern der Berliner Verwaltung, NGOs und Mitgliedern der deutschen Delegation des Kongresses getroffen. Am 11. Februar 2023, am Tag vor der Wahl, tauschten sich die Wahlbeobachter persönlich mit Vertretern der politischen Parteien aus. Am Abend habe ich als Leiter der deutschen Delegation an einem Treffen teilgenommen und stand so den Wahlbeobachtern für Fragen zur Verfügung.

Am Sonntag, dem Wahltag, gingen sechs Teams in insgesamt 80 Wahllokale in allen zwölf Berliner Bezirken, um sich vor Ort über die Abläufe von der Öffnung bis zur Schließung der Wahllokale zu informieren. Sie nahmen auch an der Auszählung der Stimmen in 6 Wahllokalen teil.

Die Wahlbeobachter äußerten ihre Zufriedenheit mit dem Verlauf der Berliner Wiederholungswahl, denn sie hatten „eine ruhige, friedliche und ordentliche Abwicklung des Wahltages erlebt“, so Delegationsleiter Vladimir Prebilic. Er betonte, dass die Wiederholung der Wahlen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Akt des Wählens wiederhergestellt hat.

Die Wahlbeobachter schlugen aufgrund ihrer Beobachtungen auch Verbesserungen vor. So sollte der Wahlprozesses berlinweit vereinheitlicht werden. Die Wahlurnen sollten einheitlich versiegelt werden und transparent sein.

Der Berichtsentwurf und die Empfehlungen der Wahlbeobachter werden auf der kommenden Sitzung des Kongresses am 21. März 2023 in Straßburg verabschiedet.

Kongress zur Beobachtung der Abgeordnetenhaus- und Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin

Eine zehnköpfige Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats wird vom 11. bis 13. Februar eine Wahlbeobachtungsmission durchführen, um die Wiederholungswahlen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin (Deutschland) zu beobachten. Diese finden am 12. Februar 2023 als Wiederholung der Wahlen vom 26. September 2021 statt.

Vor dem Wahltag hielt die Delegation unter der Leitung von Vladimir PREBILIC (Slowenien, L, SOC/G/PD) am 2. Februar 2023 Online-Briefings mit Mitgliedern der Delegation Deutschlands im Kongress und Vertretern der Landtags- und Bezirkswahlen, sowie Verwaltungsorganen, nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen und Medien, ab.

Am 11. Februar wird sich die Delegation mit Vertretern und Kandidaten der politischen Parteien austauschen, die bei den Wiederholungswahlen antreten.

Am Wahltag werden sechs Kongressteams in allen zwölf Bezirken Berlins eingesetzt, um den Wahlablauf in den Wahllokalen zu beobachten.

Die vorläufigen Schlussfolgerungen werden vom Delegationsleiter auf einer Pressekonferenz in Berlin am Montag, den 13. Februar 2023 um 11.00 Uhr vorgestellt.

Kongressdelegation :
Herr Vladimir PREBILIC (L, SOC/G/PD), Slowenien, Delegationsleiterin
Frau Kirsten Morid Vincent ANDERSEN (R, SOC/G/PD), Dänemark
Herr Jean-Paul BASTIN (L, EPP/CCE), Belgien
Herr Stewart DICKSON (R, ILDG), Vereinigtes Königreich
Herr David ERAY (R, EPP/CCE), Schweiz
Frau Jana FISCHEROVA (L, ECR), Tschechische Republik
Frau Cecilia FRIDERICS (L, ECR), Ungarn
Herr Matija KOVAC (R , EPP/CCE), Serbien
Frau Natia SHELEGIA (R, EPP/CCE), Georgien

Sachverständige : Frau Christina BINDER, Mitglied der Gruppe unabhängiger Sachverständiger des Kongresses (Österreich)

Kontakt : Stéphanie Poirel , Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates

Original Mitteilung auf der Webseite des Kongresses im Europarat.

Kongress des Europarats entsendet Wahlbeobachter nach Berlin

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wird zur Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar 2023 Wahlbeobachter entsenden.

Der Kongress des Europarats vertritt die mehr als 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Jedes Jahr finden mehrere Wahlbeobachtungen durch die Kongress-Mitglieder statt. Seit 1990 fanden 115 Wahlbeobachtungen in allen Mitgliedstaaten statt.

Als Leiter der deutschen Delegation im Kongress begrüße ich diese Entscheidung ausdrücklich: „Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger hat den Kongress um diese Wahlbeobachtung gebeten. Unterstützt wurde die durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Einladung kommt der Kongress selbstverständlich gern nach. Eine Wahlbeobachtung kann einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Wahl zu stärken.“

Der Kongress stellt eine Gruppe von Kongressmitgliedern zusammen. Diese Wahlbeobachterinnen und -beobachter stammen aus verschiedenen Mitgliedstaaten und politischen Gruppen. Deutsche Mitglieder können sich an der Beobachtung einer Wahl in Deutschland selbstverständlich nicht beteiligen.

Es wird nicht nur die Auszählung der Stimmen beobachtet. Vielmehr finden im Vorfeld mehrere Treffen mit Regierungsinstitutionen, lokalen und regionalen Vertretern, Vertretern der Wahlkommission, der politischen Parteien aus Regierung und Opposition, den Medien und der Zivilgesellschaft statt. Ziel ist es den Zustand der Wahldemokratie zu erfassen. Es wird überprüft zum Beispiel, ob alle Kandidaten einen Zugang zu den Medien und Budgets haben und wie die Wählerlisten erstellt werden. Die Abgabe der Stimmen und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden ist ebenfalls Bestandteil der Wahlbeobachtung. Die Ergebnisse der Wahlbeobachtung werden von zwei Berichterstattern in einem Bericht zusammengestellt und der Bericht wird in einer Sitzung des Kongresses von den Kongressmitgliedern verabschiedet. Er enthält die Ergebnisse der Wahlbeobachtung und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.

Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

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