Als Wahlbeobachter des Europarats bei den Kommunalwahlen in der Türkei

Wahlbeobachtung in der Türkei Sören Schumacher und Vladimir Prebilic

Die Beobachtung von Wahlen ist ein wichtiges Instrument, um Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Werden allgemeingültige Standards bei einer Wahl eingehalten, erhöht dies die Akzeptanz des Wahlergebnisses bei der Bevölkerung und den Willen, wieder zu wählen und so die Demokratie zu stärken.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats führt Wahlbeobachtungen bei lokalen und regionalen Wahlen in allen Staaten des Europarates durch, zum Beispiel auch bei der Wiederholungswahl in Berlin. Nun durfte ich die Lokalwahlen in der Türkei beobachten, die am 31. März 2024 im ganzen Land abgehalten worden waren.

Seit 2015 vertrete ich Hamburg im Kongress des Europarats und leite die deutsche Delegation seit 2021. Ich war bereits Berichterstatter in Serbien, Estland und Montenegro, um dort zu überprüfen, inwiefern in diesen Staaten die Charta der kommunalen Selbstverwaltung umgesetzt wird.

Daher freute ich mich sehr, als einer von 26 Wahlbeobachtern auf Einladung der türkischen Behörden vom Europarat entsandt worden zu sein. Die Delegation wurde vom Schweitzer David Eray geleitet. Vorbereitend fanden Online-Meetings am 7./8. März 2024 und am 29./30. März 2024 in Ankara statt.

Am Wahltag waren 11 Kongress-Teams in verschiedenen Wahlkreisen im ganzen Land, um dort die Wahlen zu beobachten. Es gab eine hohe Wahlbeteiligung. Die logistischen Anstrengungen ermöglichten es einer hohen Anzahl an Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme abzugeben. Trotz bestimmter Mängel, die während des Wahlkampfes beobachtet werden konnten, waren die lokalen Wahlen in der Türkei gut organisiert und respektierten den Willen des Volkes. Die Wahlergebnisse zeigten, dass ein Machtwechsel zwischen den Parteien durch den Wählerwillen möglich ist.

Der Berichtsentwurf und die Empfehlungen werden auf der Sitzung im Oktober 2024 beraten.