Sitzung des Monitoring-Ausschuss des Kongresses im Europarat

Am 5. Mai dieses Jahres wird der Europarat sein 70jähriges Bestehen feiern können. Ziel des Rates, dem mittlerweile 47 Staaten angehören, ist es, die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, europaweite Abkommen zur Harmonisierung sozialer und rechtlicher Verfahren zu schließen und das Bewusstsein für eine europäische Identität zu wecken.

Staaten, die dem Rat beitreten, verpflichten sich diesen Zielen und erklären sich zugleich bereit, Beobachtungen seitens des Rats und von ihm eingesetzter Kommissionen zuzulassen, die Ihre Entwicklung im Hinblick auf diese Ziele überprüfen. Beim Kongress des Europarates, obliegen derartige Beobachtungen dem Monitoring-Ausschuss, dessen Mitglieder regelmäßig in Mitgliedstaaten entsendet werden und den Kongress anschließend über die Ergebnisse informieren.

Sören Schumacher beim Monitoringausschuss in belgrad

Am 7. Februar trat der Monitoring-Ausschuss des Kongresses zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung des in Belgrad stattfindenden Treffens standen unter anderem die Berichte zur Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Polen und Moldawien sowie ein Bericht über die Wahlen zu den Kantonsversammlungen der Föderation Bosnien und Herzegowina. „Diese Berichte werden dem Kongress Anfang April in Straßburg zur Annahme vorlegt“, erläutert der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher, der als Mitglied des Monitoring-Ausschusses in Belgrad anwesend war. Präsentiert wurden zudem etliche Berichte über Kommunalwahlen, beispielsweise die in Polen vom Oktober letzten Jahres. Außerdem wurden Berichte über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Bosnien und Herzegowina sowie in Russland vorgelegt und diskutiert.

Im vergangenen Jahr, anlässlich des siebzigsten Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat der Europarat den ersten Band eines Handbuch zu den Menschenrechten (Handbook on Human Rights) herausgegeben. Es beschreibt unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, um das Recht auf Nicht-Diskriminierung sicherzustellen sowie die Rolle die lokale und regionale Körperschaften dabei spielen. Zudem werden 65 sogenannte Good Practices, also beispielgebende bewährte Verfahren vorgestellt, die in mehr als 65 Ländern bereits umgesetzt werden. In Belgrad diskutierten die Mitglieder des Monitoring-Ausschuss unter anderem darüber, welche Themen ihrer Meinung nach in den geplanten zweiten Band des Handbuches aufgenommen werden sollte.

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