Senatsempfang für den Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments

Das Etatrecht oder auch Haushaltsrecht, d .h. das Recht eines Parlaments über die Verteilung des Staatsetats, also des Geldes zu entscheiden, das einem Staat zur Verfügung steht, ist das wichtigste Recht einer jeden Volksvertretung. Nicht ohne Grund wird es als das ‚Königsrecht des Parlaments‘ bezeichnet.

Dass sich ein Parlament auch darum kümmert, dass der Haushalt wie vorgesehen ausgeführt wird, kann nicht verwundern. Im Europäischen Parlament ist dies die Aufgabe des aus 30 ständigen Mitgliedern bestehenden Haushaltskontrollausschusses. Als internes Kontrollorgan untersucht er, ob das Geld des Steuerzahlers wirtschaftlich, zweckmäßig, wirksam und gesetzeskonform ausgegeben wird.

Dieser Tage ist der Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments auf Informationsreise in Deutschland. Seine Mitglieder möchten Näheres über die Bundesfinanzverwaltung erfahren sowie die Finanzverwaltung Hamburgs und den Hamburger Hafen kennenlernen.

Am Mittwoch, dem 4. November, hat der Senat im Hamburg Museum am Holstenwall einen Empfang für die Mitglieder des Ausschusses gegeben. Auf der Gästeliste stand auch Sören Schumacher, der der Einladung gern gefolgt war und der sich als Europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion über den Gedankenaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen des EU-Parlamentes besonders freute.