Unterstützung für Kinder und ihre Familien in Hamburg in der Corona-Zeit

Sören Schumacher

Familien sind durch die Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus besonders betroffen. Die Kinder konnten – bis auf diejenigen in der Kita-Notbetreuung – nicht in die Kita, keine anderen Kinder treffen, auf Spielplätzen nicht toben, nicht gemeinsam lernen und spielen. Und die Eltern konnten nur mit großen Einschränkungen und unter organisatorischem Höchstaufwand arbeiten. Die ersten Schritte zurück sind eingeleitet, und auf dem Weg dahin gibt es verschiedene Unterstützungsangebote.

„Die Stadt Hamburg, aber auch der Bund, haben verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung für Familien entwickelt. Sie sind sehr vielfältig und nicht immer bei allen bekannt. Daher habe ich mich entschieden, eine kurze Übersicht zusammenzustellen, um möglichst vielen einen Zugang zu den Leistungen und Angeboten zu ermöglichen“, so Sören Schumacher, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft für den Wahlkreis Harburg.

Notbetreuung in der Kita, bei Tageseltern und in Kindertagespflegestellen
Von Anfang an waren die Kitas für diejenigen Kinder geöffnet, deren Eltern zur Sicherung von Infrastruktur und Versorgung arbeiten (ab 16. März). Auch Kinder mit (drohenden) Behinderungen erhalten während der Notbetreuung die verordneten Therapien. Dann wurde frühzeitig für die Kinder von Alleinerziehenden geöffnet (am 22. April). Seit dem 4. Mai gibt es eine erweiterte Notbetreuung, z.B. wenn die Arbeitgeber sich nicht kooperativ zeigten oder andere persönliche Notlagen vorliegen. Auch die Betreuung bei Tageseltern und in Kindertagespflegestellen wurde zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Öffnungspläne für Kinderbetreuung
Seit dem 8. Mai gibt es einen Plan für die schrittweise Rückkehr der Kitas in den Regelbetrieb. Alle Kinder sollen so bis zum Ende der Sommerferien wieder in der Kita sein. Ab dem 18. Mai können die 5- und 6-jährigen Kinder, die in der Vorschule sind, in die Kitas zurückkehren, ab dem 8. Juni folgen die 4,5-jährigen Kinder, da sie im Herbst die Untersuchung in der Grundschule absolvieren. Jüngere Geschwisterkinder können dann auch in die erweiterte Notbetreuung. Ab dem 29. Juni kehren die 3- und 4-jährigen Kinder zurück, im Juli die Krippenkinder.

Mahlzeit in der Kita
Ab spätestens 15. Mai 2020 erhalten alle Kinder eine Mahlzeit zur Abholung in der Kita, wenn sie dies wünschen. Diese Mahlzeit ist kostenlos, da sie über die Kita-Gutscheine bereits bezahlt sind. Familien, die dies in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren bitte ihre Kita bzw. Schule, um dort das weitere Vorgehen zu besprechen.

Elternbeiträge
Die Beiträge für die Betreuung in der Kita entfallen solange, bis der Regelbetrieb in den Kitas wieder aufgenommen wird, auch für die Familien, die die Kita-Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Kita und Tagespflegeperson sollen die bereits gezahlte Gebühren erstatten bzw. nicht einziehen.

Verlässliche und umfangreiche Informationen zur Kita-Betreuung findet man unter www.hamburg.de/kita.

Entschädigung für Kinderbetreuung
Können Eltern nicht arbeiten gehen, weil sie ihre Kinder unter zwölf Jahren betreuen müssen, gibt es die Möglichkeit, ein „Corona-Elterngeld“ in Höhe von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, maximal 2.016,00 Euro pro Monat, zu erhalten. Die Entschädigung wird längstens für sechs Wochen gezahlt. Die Beantragung und Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber.

Das Antragsformular steht unter www.hamburg.de/infektionsschutzgesetz/ zur Verfügung.

Notfall-Kinderzuschlag
Seit dem 1. April können Familien einen Notfall-Kinderzuschlag in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind beantragen, wenn sie aufgrund der Entwicklungen kurzfristig unter Einkommenseinbußen leiden und nun ein kleines Familieneinkommen haben. Berechnet wird der Notfall-KIZ anhand des Elterneinkommens aus dem letzten Monat vor Antragstellung, also bei Antragstellung im Mai das Einkommen im April. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt.

Das Antragsformular ist hier zu finden.