Deutschland übernimmt den Vorsitz im Ministerrat des Europarates

Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene sind die Schwerpunkte des Europarates, der 47 Mitgliedstaaten aus ganz Europa hat. Um die Arbeit zu koordinieren und Schwerpunkte zu setzen, übernimmt ein Staat den Vorsitz. Deutschland übernimmt diese wichtige Aufgabe ab dem 18. November 2020 für die nächsten sechs Monate.

Deutschland möchte in der Zeit seines Vorsitzes verschiedene Schwerpunkte verfolgen. Unter anderem sollen Standards bei Künstlicher Intelligenz und Menschenrechten gesetzt werden, Menschenrechte im Internet durchgesetzt werden und Jugend für den Europarat gewonnen werden. Aber auch die Gewalt gegen Frauen und die Situation der Roma soll adressiert werden.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, in dem ich als Bürgerschaftsabgeordneter für Hamburg stellvertretendes Mitglied bin, hat sich für die sechs Monate des deutschen Vorsitzes lokale und regionale Demokratie in Südost-Europa, Jugend und Menschenrechtsverletzungen im Internet bei Lokalpolitikern als Schwerpunkte seiner Arbeit gesetzt. Zu jedem dieser Themen werden Konferenzen bzw. Online-Workshops stattfinden. Die Ergebnisse der Arbeit während des deutschen Vorsitzes werden in die zukünftige inhaltliche Arbeit sowohl des Kongresses als auch im Europarat einfließen.

Während Deutschland den Vorsitz im Ministerrat des Europarates innehat, feiert die Europäische Menschenrechtskonvention, die weltweit den höchsten Standard für den internationalen Schutz der Menschenrechte festlegt, übrigens ihr 70. Jubiläum. Sie wurde 1950 vom Europarat verabschiedet. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert allen Menschen innerhalb ihrer Mitgliedstaaten eine Reihe von Freiheits– und Grundrechten, u. a. das Recht auf Leben, die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Konvention verbietet Folter, erniedrigende Strafen, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Wer seine Grund- und Menschenrechte verletzt sieht, kann in vielen Ländern Europas gegen den Staat klagen. Die höchste Instanz auf diesem Rechtsweg ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg.