Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats überprüft Deutschland

Treffen der „Monitorin-Mission“ mit der deutschen Delegation im Kongress des Europarates.

Vom 26. bis zum 28. Mai 2021 findet in Deutschland eine Monitoring-Mission des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats statt. In diesen drei Tagen überprüfen die zwei Berichterstatter Jani Kokko aus Finnland und Konstantinos Koukas aus Griechenland im Auftrag des Kongresses, inwieweit die Charta für kommunale Selbstverwaltung in Deutschland umgesetzt wird. Die Monitoring-Mission findet aufgrund der Corona-Pandemie online statt.

Zu Beginn des Monitoring-“Besuchs“ fand am 26. Mai ein Online-Treffen mit den Mitgliedern der deutschen Delegation des Kongresses statt, an der ich als Delegationsleiter zusammen mit weiteren Delegierten aus den Kommunen und Bundesländern teilnahm. Auch die deutsche Jugenddelegierte war dabei.

In den folgenden drei Tagen werden sich die Berichterstatter mit Vertretern von nationalen Vereinigungen, mit Mitgliedern des Bundestags, mit dem Staatssekretär aus dem Bundesinnenministerium, mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums, dem Bundesverfassungsgericht austauschen. Außerdem werden die Berichterstatter Vertreter der Landtage von Sachsen, Bayern, Bremen und verschiedene Gesprächspartner der lokalen und kommunalen Ebene treffen. Der Monitoring-Bericht wird im Herbst 2021 im Monitoring-Ausschuss des Kongresses behandelt werden.

Die kommunalen Gebietskörperschaften sind eine der wesentlichen Grundlagen jeder demokratischen Staatsform. Die Mitgliedstaaten haben sich durch die Unterzeichnung der Charta dazu verpflichtet, verschiedene Grundprinzipien der kommunalen Selbstverwaltung einzuführen und zu schützen. Denn das Bestehen kommunaler Gebietskörperschaften mit echten Zuständigkeiten ermöglicht eine zugleich wirkungsvolle und bürgernahe Verwaltung. Die kommunalen Gebietskörperschaften müssen bei Planungs- und Entscheidungsprozessen für alle Angelegenheiten rechtzeitig und in geeigneter Weise angehört werden und in der Lage sein, ihre internen Verwaltungsstrukturen selbst zu bestimmen, um sie den örtlichen Bedürfnissen anpassen und eine wirksame Geschäftsabwicklung gewährleisten zu können. Dazu gehört auch der Anspruch auf angemessene Eigenmittel, über die sie in Ausübung ihrer Zuständigkeiten frei verfügen können. Außerdem müssen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, an öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken und ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Diese und weitere Punkte werden in der Monitoring-Mission evaluiert.

Der Kongress verfasst regelmäßig Länderberichte zur Umsetzung der Charta in allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Auf Grundlage der Beobachtungen und Empfehlungen des Kongresses haben die Mitgliedstaaten bereits zahlreiche Gesetzesänderungen vorgenommen. Deutschland verabschiedete 1988 die Charta der lokalen Selbstverwaltung. Das letzte Mal wurde Deutschland im Jahr 2012 durch eine Delegation des Kongresses im Europarat überprüft.