Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas wird zur Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar 2023 Wahlbeobachter entsenden.
Der Kongress des Europarats vertritt die mehr als 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats. Jedes Jahr finden mehrere Wahlbeobachtungen durch die Kongress-Mitglieder statt. Seit 1990 fanden 115 Wahlbeobachtungen in allen Mitgliedstaaten statt.
Als Leiter der deutschen Delegation im Kongress begrüße ich diese Entscheidung ausdrücklich: „Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger hat den Kongress um diese Wahlbeobachtung gebeten. Unterstützt wurde die durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Einladung kommt der Kongress selbstverständlich gern nach. Eine Wahlbeobachtung kann einen zusätzlichen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratische Wahl zu stärken.“
Der Kongress stellt eine Gruppe von Kongressmitgliedern zusammen. Diese Wahlbeobachterinnen und -beobachter stammen aus verschiedenen Mitgliedstaaten und politischen Gruppen. Deutsche Mitglieder können sich an der Beobachtung einer Wahl in Deutschland selbstverständlich nicht beteiligen.
Es wird nicht nur die Auszählung der Stimmen beobachtet. Vielmehr finden im Vorfeld mehrere Treffen mit Regierungsinstitutionen, lokalen und regionalen Vertretern, Vertretern der Wahlkommission, der politischen Parteien aus Regierung und Opposition, den Medien und der Zivilgesellschaft statt. Ziel ist es den Zustand der Wahldemokratie zu erfassen. Es wird überprüft zum Beispiel, ob alle Kandidaten einen Zugang zu den Medien und Budgets haben und wie die Wählerlisten erstellt werden. Die Abgabe der Stimmen und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden ist ebenfalls Bestandteil der Wahlbeobachtung. Die Ergebnisse der Wahlbeobachtung werden von zwei Berichterstattern in einem Bericht zusammengestellt und der Bericht wird in einer Sitzung des Kongresses von den Kongressmitgliedern verabschiedet. Er enthält die Ergebnisse der Wahlbeobachtung und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten.