Unboxing Hate Speech im Netz – Online-Konferenz des Deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats

Kommunikation im Internet hat neben den vielen guten eben auch einige schlechte Seiten. Hass, Hetze, Drohungen und verbale Gewalt begegnen uns viel zu oft. Von Hate Speech kann jede und jeder betroffen sein: Politiker, Aktivisten, Personen des öffentlichen Lebens, aber auch Bürgerinnen und Bürger. Hate Speech drängt Menschen aus dem öffentlichen Raum, bedroht die Grundlage für einen wertschätzenden und konstruktiven Umgang miteinander und so auch die demokratischen Grundlagen.

Hass aktiv entgegenzutreten, die Durchsetzung des Rechts auch im digitalen Raum zu garantieren und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu verteidigen, sind zentrale Herausforderungen für Politik und Zivilgesellschaft in ganz Europa. Als Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit spielt der Europarat eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Hate Speech und unterstützt seit 2013 das “No Hate Speech Movement”. Im Europarat können sich die Nationen vernetzen, um gemeinsam Strategien gegen Hate Speech zu entwickeln.

Die Bundesregierung will daher im Rahmen des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats vom 18.11.2020 bis 21.05.2021 die Arbeit des Europarats unterstützen und hat Hate Speech zu einem der Schwerpunkte in der Zeit des Vorsitzes gemacht. Eine Leuchtturmveranstaltung fand am 18. Februar 2021 statt. Die Online-Konferenz „Unboxing Hate Speech“ wurde durch die Friedrich-Ebert-Stiftung, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet.

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Monitoring-Ausschuss des Kongresses im Europarat tagte online

Am 11. Februar 2021 kam der Monitoring-Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas online zusammen, um eine Vielzahl an Themen zu diskutieren und Berichte zu verabschieden.

Der Monitoring-Ausschuss hat einen Bericht angenommen, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auch in Krisenzeiten die regionalen und kommunalen Institutionen angemessen zu berücksichtigen und für deren ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen. Diese völkerrechtlichen Grundregeln finden sich in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung von 1985, zu deren Anwendung sich die die Vertragsstaaten verpflichtet haben und auf deren Grundlage die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbständigkeit der Gemeinden gründet. Die Berichterstatter haben auch auf positive Entwicklungen in der Covid-19-Pandemie hingewiesen, da beobachtet werden kann, dass sich die Zusammenarbeit der verschiedenen Politikebenen verbessert hat. Außerdem solle der Digitalisierungsschub genutzt werden, um die öffentliche Beteiligung in der Politik vor Ort zu verbessern.

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Lokalpolitiker in Gefahr – Diskussionsveranstaltung mit Studierenden

Hate speech – Hassrede – im Internet, in sozialen Medien, aber auch auf anderen Kanälen betrifft auch Politikerinnen und Politiker. Dies betrifft häufig auch Politikerinnen und Politiker in der Landes- und Kommunalpolitik, in ganz Europa. Die Anonymität des Internets bietet dabei denjenigen Schutz, die beleidigen, bedrohen, diffamieren etc.

Einer der Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes im Europarat ist daher Hate Speech im Internet. Daher organisierte die deutsche Delegation im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas, der Teil des Europarates ist, eine Veranstaltung dazu. In der Online-Konferenz, die gemeinsam mit Studierenden der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg stattfand, wurde die Frage behandelt, ob die Europäische Menschenrechtskonvention noch in der Lage ist, die Herausforderungen durch die Digitalisierung angemessen zu adressieren bzw. ob es gar einer Überarbeitung der Menschenrechtskonvention bedürfe.

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Wertvoller Austausch zur Corona-Krise im Kongress des Europarats

Online Veranstaltung des Kongresses im Europarat.

Während der Corona-Pandemie müssen alle politischen Ebenen gemeinsam und koordiniert handeln. Die Städte und Gemeinden waren und sind jedoch die Akteure, die an vor Ort handeln, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und um die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu mindern. Die hohe Qualität der Antworten auf vollkommen neue Fragestellungen hat so einen starken Einfluss auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Behörden.

Die Mitglieder des Kongresses der Regionen und Gemeinden Europas trafen sich am 07. Dezember 2020 online, um ihre Erfahrungen und gute Beispiele aus den vergangenen Monaten im Umgang mit den Herausforderungen durch die Covid 19-Pandemie auszutauschen. Dieses Treffen war die digitale Ersatz der halbjährlich stattfindenden Sitzung des Kongresses, die sonst mit persönlicher Teilnahme der Mitglieder am Sitz des Europarats in Straßburg, Frankreich, stattgefunden hätte. Die Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs und der Diskussion werden in einen Bericht des Kongresses einfließen, der im März 2021 veröffentlicht werden soll.

Dieses Treffen zeigt sehr eindrücklich, wie wichtig und bereichernd der Austausch zwischen lokalen und regionalen Vertreterinnen und Vertretern aus ganz Europa ist. Dieser Austausch muss auf allen Ebenen stattfinden, um zielgerichtete Antworten auf ganz neue Fragestellungen zu finden, die sich aus der Covid-19-Pandemie ergeben.

Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt

Auch Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, hielt eine Rede die per Video eingespielt wurde, denn Deutschland hat von November 2020 bis Mai 2021 den Vorsitz im Europarat inne. Er betonte nochmals die besondere Rolle von lokalen und regionalen Behörden. Sie seien diejenigen Institutionen, die in ihren Entscheidungen eine Balance finden müssen zwischen öffentlicher Gesundheit, den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und der Einschränkung von Grundrechten.

Sören Schumacher erneut als Mitglied im Kongress des Europarats gewählt

Der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Harburg, Sören Schumacher, wurde in der Sitzung am 25. November 2020 durch die Hamburgische Bürgerschaft erneut als Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas gewählt. Schumacher war bereits seit 2015 stellvertretendes Mitglied des Kongresses.

Schumacher fühlt sich geehrt, nun wieder als Vollmitglied die Interessen Hamburgs im Kongress des Europarats zu vertreten: „Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig der Austausch mit anderen Kommunen und Regionen in Europa ist. Und ich freue mich, diese Aufgabe nun für weitere fünf Jahre übernehmen zu dürfen und mich so für Demokratie und Menschenrechte auf allen Ebenen einsetzen zu können.“

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas ist ein beratendes Gremium des Europarates, einer eigenständigen Organisation zur Stärkung von Menschenrechten und Demokratie in Europa. Der Kongress vertritt die Kommunen und Regionen und gewährleistet die Förderung der bürgernahen Demokratie in den 47 Mitgliedstaaten. Er umfasst 648 gewählte Mitglieder, die mehr als 200.000 europäische Gebietskörperschaften vertreten. Zu den Aufgaben des Kongresses gehört die Wahlbeobachtung und das Erstellen von Berichten zur Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten.

Deutschland übernimmt den Vorsitz im Ministerrat des Europarates

Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene sind die Schwerpunkte des Europarates, der 47 Mitgliedstaaten aus ganz Europa hat. Um die Arbeit zu koordinieren und Schwerpunkte zu setzen, übernimmt ein Staat den Vorsitz. Deutschland übernimmt diese wichtige Aufgabe ab dem 18. November 2020 für die nächsten sechs Monate.

Deutschland möchte in der Zeit seines Vorsitzes verschiedene Schwerpunkte verfolgen. Unter anderem sollen Standards bei Künstlicher Intelligenz und Menschenrechten gesetzt werden, Menschenrechte im Internet durchgesetzt werden und Jugend für den Europarat gewonnen werden. Aber auch die Gewalt gegen Frauen und die Situation der Roma soll adressiert werden.

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Die Fraktion „Group of Socialists, Greens and Progressive Democrats“ des Kongresses im Europarate bereitet sich auf nächste Legislaturperiode vor

Fraktionsvorsitzende Yoomi Renström aus Schweden und Leen Verbeek aus den Niederlanden.

Auch die Fraktion der Sozialisten, Grünen und Progressiven Demokraten hat sich nun nach sehr langer Corona-Pause wieder versammelt. Es tat sehr gut, sich zumindest online mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Mitgliedstaaten auszutauschen und die gemeinsame politische Arbeit fortzusetzen. Ein wichtiges Thema des Online-Treffens am 19.10.2020 waren die Vorbereitungen für die nächste Legislaturperiode, die im Frühjahr 2021 beginnen wird.

Der Kongress des Europarates musste sein Oktober-Treffen absagen, da ein Vor-Ort-Treffen im Moment nicht möglich ist, aber auch ein Online-Treffen ist aus Gründen der Daten- und Abstimmungssicherheit nicht durchzuführen.

Deutsche Delegation im Kongress des Europarates trifft sich online

Deutsche Delegation im Kongress des Europarates in ihrer Onlinekonferenz.

Am 15. November 2020 wird Deutschland für die folgenden sechs Monate den Vorsitz des Ministerkomites im Europarat übernehmen. Um die Arbeit und inhaltlichen Schwerpunkte für diese Zeit zu koordinieren, traf sich heute die deutsche Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas online, da auch diese Arbeit in Zeiten steigender Fallzahlen am sichersten mit Abstand stattfindet.

Der deutsche Vorsitz wird in dieser Zeit seine Schwerpunkte auf die Situation der lokalen und regionalen Demokratie in Südosteuropa legen. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Bemühungen zur Dezentralisierung ausgebremst wurden. Es ist jedoch wichtig, die lokalen Ebenen zu stärken, denn nur die Gemeinden und Regionen sind in der Lage, Probleme zu erkennen und eine angemessene und praktikable Lösung für die Menschen vor Ort zu finden. Ein weiterer Fokus liegt auf den Bedrohungen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ganz Europa ausgesetzt sind. Und letztlich möchte Deutschland diese Periode nutzen, um die politische Beteiligung der Jugend voranzutreiben.

Die deutsche Delegation sieht sich vor allem mit organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Da nicht absehbar ist, ob persönliche Treffen vor Ort möglich sein werden, müssen wir auch durch digitale Alternativen dafür sorgen, dass weiterhin ein Austausch zwischen den Vertretern der Regionen und Gemeinden stattfindet.

Es ist geplant, eine Sitzung des Monitoringausschusses des Kongresses in Berlin stattfinden zu lassen.

Online-Sitzung des Monitoringausschusses des Kongresses im Europarats

Das Monitoring Committee tagt erstmals online.

Am 17. September 2020 tagte der Monitoringausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen. Der Kongress ist eine politische Versammlung des Europarates, dessen Mitglieder mehr als 200.000 Gemeinden und Regionen aus 47 Staaten in Europa vertreten. Wegen der Corona-Epidemie tagen auch diese Gremien online. Es war sehr schön, die Kolleginnen und Kollegen wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu sehen und zu erfahren, wie andere Länder und Städte mit dieser Zeit umgehen, weitet den Blick und gibt neue Perspektiven.

Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat, nämlich den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Durch Wahlbeobachtungen und mit den Berichten über die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten stehen dem Kongress wichtige Instrumente zur Verfügung, um für Demokratie und Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten zu sorgen. Dieses Mal wurden die Berichte über lokale und regionale Demokratie in Österreich und in der Ukraine vorgestellt.

Außerdem diskutierten die Mitglieder des Monitoringausschusses den 20-seitigen Bericht der Venedigkommission über die Verfassungsmäßigkeit der Absetzung von gewählten Bürgermeistern in der Türkei. Der Bericht zeigt zum Beispiel auf, dass mehrere Bürgermeister der Partei HDP nach der letzten Regionalwahlen im Jahr 2019 unrechtmäßig abgesetzt worden und durch die zweitplatzierten Kandidaten der AKP ersetzt worden sind. In weiteren Fällen wurde die Wählbarkeit der Bürgermeisterkandidaten nach der Wahl aberkannt. Die Venedigkommission stellt in ihrem Bericht fest, dass diese Entscheidungen unvereinbar mit den demokratischen Grundprinzipien sind.