Polizistinnen und Polizisten der Landesbereitschaftspolizei werden künftig in geschlossenen Einsätzen individuelle und anonymisierte Kennzeichnungen tragen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung am 23. Oktober beschlossen.
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit der Einführung einer individuellen, anonymisierten Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen macht die Hamburger Polizei einen wichtigen Schritt hin zu einer besseren Kommunikation und mehr Bürgernähe. Die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit der Kennzeichnungspflicht werden in den ersten zwei Jahren evaluiert und die Ergebnisse der Bürgerschaft spätestens bis Mitte 2021 vorgelegt. Uns ist bewusst, dass die Kennzeichnungspflicht auch eine höhere Fürsorgepflicht des Dienstherrn mit sich bringt. Deshalb wird mit der Möglichkeit zur Melderegistersperre die Privatsphäre der Beamten umfassend geschützt. Außerdem wird sichergestellt, dass gegebenenfalls anfallende Rechtsschutzkosten durch den Arbeitgeber übernommen werden. Damit stellen wir sicher, dass den Polizistinnen und Polizisten keine finanziellen Nachteile entstehen.“
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