Hamburgs Finanzielle Unterstützung für den Sport wirkt!

Sport ist nicht nur wichtig für die persönliche Gesundheit, sondern fördert auch für Spaß, Gemeinsinn, Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Sportvereinen kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Wie wichtig dies ist, zeigte sich im Verlauf der Corona-Pandemie, als viele Sportlerinnen und Sportler sich nicht treffen konnten, um ihren Sport auszuüben. Darüber hinaus kündigten häufig auch ihre Mitgliedschaft im Sportverein, um Geld zu sparen. Diese Entwicklung gefährdete den Hamburger Sport.

Um den Hamburger Sport und die dazugehörigen Vereine Verbände zu unterstützen, wurden auf Initiative der rot-grünen Koalition in Hamburg mehrere erfolgreiche Maßnahmen umgesetzt, die auch im Bezirk Harburg ihre Wirkung zeigten. Dieses Ergebnis kann aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage von Sören Schumacher, Claudia Loss und Matthias Czech, den SPD-Bürgerschaftsabgeordneten aus Harburg und Süderelbe abgeleitet werden.

Seit August 2021 wurden in ganz Hamburg Active-City-Starter-Gutscheine im Wert von 80 Euro ausgegeben. 1058 Harburgerinnen und Harburger nutzten dieses Angebot, um in einen Verein einzutreten. 22 Sportvereine in Harburg bzw. Süderelbe profitieren nun von den neuen Mitgliedern und ihrem Engagement.

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Corona-Infotext Mai 2022

Am 30. April laufen in Hamburg beinahe alle Corona-Regeln aus. Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Einrichtungen mit Publikumsverkehr entfällt. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen allerdings weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Vor allem Personen, die besonders gefährdet sind, sollen bei längerem persönlichem Kontakt in Innenräumen zu ihrem eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen. Alle anderen DÜRFEN weiterhin Masken tragen, Abstand halten und sich die Hände waschen.

Die 2Gplus-Zugangskontrollen bei Tanzveranstaltungen entfallen ab 30. April 2022 ebenfalls. Auch der Nachweis über eine Impfung sowie Test oder Booster (2G-plus-Zugangsmodell) bei sog. Tanzlustbarkeiten entfällt damit.

In den Schulen wird vorerst weiterhin zweimal die Woche getestet werden.

Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen. Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für zehn Tage isolieren.

Einige Regeln zum Schutz besonders vulnerabler Personen bleiben aber erhalten. In Arztpraxen besteht weiter eine Maskenpflicht. Für Besucherinnen oder Besucher (nicht Patientinnen oder Patienten) von Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen sowie Wohneinrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht, zudem muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Auch für das in den Einrichtungen tätige Personal besteht weiterhin eine FFP2-Masken- und Testpflicht.

Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.

Schule in Zeiten von Corona: Harburger Schülerinnen und Schüler im Austausch mit dem schulpolitischen Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion

Schülerinnen und Schüler waren besonders lange und besonders einschneidend durch die Corona-Einschränkungen ausgesetzt. Um die Kontakte dieser Gruppe möglichst stark zu reduzieren, fand zunächst Homeschooling statt, dann folgte der Wechselunterricht. Auch persönliche Treffen mit Gleichaltrigen in der Schule und im Leben außerhalb der Schule, zum Beispiel beim Sport, in Vereinen oder in Jugendtreffs, war lange Zeit nicht möglich. Seit dem Sommer findet wieder Präsenzunterricht statt, flankiert durch eine Teststrategie.

Der schulpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Nils Hansen, der selbst Lehrer in Bergedorf ist, tauschte sich am 15. Februar 2022 zum Thema „Schule in Zeiten von Corona“ mit mehreren Harburger Schülerinnen und Schülern aus. Sie waren meiner Einladung zu dieser Online-Veranstaltung gefolgt. Ich freue mich über die rege Teilnahme der Schülerinnen und Schüler. Dass viele Schülerinnen und Schüler sich so ausgiebig und differenziert mit uns ausgetauscht haben und Einblick gegeben haben, was ihrer Meinung nach gut läuft und wie sie sich die Zukunft wünschen, ist für uns Bürgerschaftsabgeordnete sehr wertvoll.

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Corona-Pandemie bestimmt auch den Februar – Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (02. Januar 2022)

Bild: Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg; Bildquelle „Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf“

Am 02. Februar 2022 kam die Hamburgische Bürgerschaft zu ihrer ersten Sitzung im Februar zusammen. Die Corona-Pandemie war wieder Gegenstand der Debatte. Deutschlandweit steigen die Infektionszahlen; in Hamburg nehmen die Zahlen seit ein paar Tagen wieder ab. Dass diese hohe Zahl Infektionen bisher nicht die Krankenhäuser überlastet, liegt nicht nur daran, dass die Omikron-Variante weniger schwere Verläufe mit sich bringt und dass bisher vor allem jüngere Menschen sich mit dem Virus infizieren; vor allem liegt es an der hohen Impfbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger. Wir sind das Bundesland mit den drittmeisten Impfungen. Es sind die Impfungen, die vor schweren Verläufen schützen. So zeigen wir Hamburgerinnen und Hamburger durch unsere Impfbereitschaft Solidarität mit den Beschäftigen im Gesundheitswesen.

Hamburg folgt den Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Daher gibt keine weiteren Einschränkungen, aber auch keine weiteren Lockerungen. Auf zwei Änderungen möchte ich hier jedoch hinweisen:

Seit Sonnabend, dem 05. Februar 2022, wird auf die Erhebung von persönlichen Kontaktdaten beim Betreten von Veranstaltungen, gastronomischen Einrichtungen etc. vorübergehend verzichtet. Die umfassenden 2G-Plus-Regelungen und die damit verbundenen Zutrittskontrollen haben das Schutzniveau erhöht und wurden bundesweit zum Vorbild. Daher ist ein Einchecken mit der LUCA-App oder das händische Ausfüllen von Formularen nicht mehr erforderlich. Die Corona-WarnApp kann und soll bitte weiterhin bzw. wieder genutzt werden. Sie ist unkompliziert und datenschutzkonform.

Beim Profi-Sport wurden die Zuschauer-Regelungen in den Stadien und Hallen angepasst und sollen künftig bundesweit einheitlich gelten. Die Kapazität bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien darf zu höchstens 50 Prozent ausgelastet werden und höchstens 10.000 Zuschauer sind erlaubt. In Hallen sind maximal 30 Prozent zulässig, bei höchstens 4.000 Zuschauern.

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Austausch über Schule in Zeiten von Corona: Sören Schumacher trifft Nils Hansen, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg

Sören Schumacher, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für Harburg, lädt zu einem Austausch über Schule in Zeiten von Corona am 15. Februar 2022 um 18 Uhr und freut sich, wenn Schülerinnen und Schüler und andere Interessierte ihre Eindrücke zum Thema teilen.

Als der Corona-Virus mit voller Wucht in unser aller Leben trat, traf es eine Gruppe besonders hart: die Schülerinnen und Schüler. Sie waren lange Zeit erst im Homeschooling, dann im Wechselunterricht. Klassenfahrten mussten ausfallen, schulische Veranstaltungen wurden abgesagt. Der Unterricht findet seit langem wieder in der Schule statt, weil jede Woche mehrfach Schnelltests durchgeführt werden und Maskenpflicht besteht. Außerdem wurden Lernferien angeboten, um Lernstoff nacharbeiten zu können. Die Digitalisierung von Schule und Unterricht hat einen Schub erhalten. Schule und Unterricht haben sich in vielen Aspekten geändert.

Um sich zu diesen Veränderungen auszutauschen, hat Sören Schumacher einen kompetenten und praxisnahen Gesprächspartner eingeladen: Nils Hansen ist Lehrer an einer Stadtteilschule in Bergedorf, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Bei diesem Thema sind vor allem Einblicke und Informationen von Schülerinnen und Schüler zu ihrem Schulalltag und den Herausforderungen dieser Zeit natürlich besonders wertvoll und besonders willkommen. Daher möchten wir alle Interessierten einladen, mit uns gemeinsam in den Austausch zu kommen.

Neue Quarantäne- und Isolationsregeln ab 15. Januar 2022

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vergangenen Freitag neue Regeln für die Dauer und die Beendigung von Isolation und Quarantäne beschlossen, diese wurden von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. In Hamburg gelten diese Regeln ab dem 15. Januar.

Die Isolation (bei Infektion mit dem Coronavirus) bzw. die Quarantäne (nach Kontakt mit einer infizierten Person) endet nun in der Regel nach 10 Tagen. Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind künftig von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson können sich alle Ungeimpften bzw. Ungeboosterten nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen verpflichtenden PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst erst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.

Außerdem empfiehlt die STIKO nun auch 12- bis 17-jährigen eine Boosterimpfung.

Link zu weiteren Informationen:
Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen

In Hamburg gilt ab dem 10. Januar 2022 nun 2G plus

Auch doppelt Geimpfte und Genesene müssen ab dem 10. Januar 2022 bei Kulturveranstaltungen, in der Gastronomie und beim Sport ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Corona-Virus hat der Hamburger Senat bereits vergangene Woche bekannt gegeben.

Im Einzelhandel bleibt es bei den bestehenden Regeln, es gilt also weiterhin 2G. Ausnahmen zur 2G-plus-Regel gibt es für Friseurbesuche und Fußpflege sowie für Museen, Bücherhallen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten. Auch in Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten sowie in Tierparks bleibt es bei den geltenden Regeln.

Eine Boosterimpfung ersetzt das negative Testergebnis, geboosterte Personen müssen keinen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahme gilt bereits ab dem Tag der Boosterimpfung. Mehr als ein Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger sind bereits geboostert und damit von der erweiterten Testpflicht ausgenommen. Ebenso gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Denn Kinder und Jugendliche sind von der Testnachweispflicht befreit, weil sie in der Schule seriell getestet werden.

Für allgemeine Veranstaltungen sowie Sport mit Publikum werden die Teilnehmerzahlen auf 200 Personen (innen) und 1.000 Personen (außen) abgesenkt. Für Kulturveranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen. Bei festen Spielstätten (Konzerthäuser, Theater, Musicalstätten, u.ä.) können über eine gesonderte Genehmigung die bestehenden Kapazitäten weiterhin genutzt werden. Überregionale Großveranstaltungen (Bundesliga-Spiele) müssen ohne Publikum stattfinden.

Die neue Virus-Variante ist besonders ansteckend. Deswegen wird empfohlen, in geschlossenen Räumen (z.B. beim Einkaufen, in Bus und Bahn) eine FFP2-Maske zu tragen.

Auch besteht eine Verpflichtung zum Homeoffice. Das Homeoffice soll in den nächsten Wochen verstärkt genutzt werden. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft so, die Zahl der Ansteckungen zu verringern .

Die Regeln zur Kontaktbeschränkung gelten weiterhin. Erlaubt sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.

Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Mehr Impfzentren im Bezirk Harburg

Mit den stark steigenden Infektionszahlen wird der Schutz durch einen vollständigen Impfschutz (ergänzt durch eine Boosterimpfung) immer wichtiger, um einen schweren Verlauf zu vermeiden. Neben den Impfungen durch die Haus- und Fachärzte und bei den Betriebsärzten gibt es nun drei Impfzentren im Bezirk Harburg, die die bestehenden Impfangebote ergänzen.

Impfzentrum Harburg, neu im Einkaufszentrum Harburg Arcaden

ab 10. Januar montags, dienstags, mittwochs, freitags jeweils 12:00 bis 18:00 Uhr, zusätzlich sonntags nur nach vorheriger Terminbuchung

Bei den offenen Angeboten kann es zu Wartezeiten am Einlass kommen; letzter Einlass jeweils 30 Minuten vor Ende. Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über S Harburg Rathaus

Impfstelle am AK Harburg: Grund- und Auffrischungsimpfungen nur nach vorheriger Terminbuchung

Impfzentrum Neugraben im Bildungs- und Gemeinschaftszentrum Süderelbe, Am Johannisland 2-4: ab 15. Januar samstags 15:00 bis 21:00 Uhr, zusätzlich donnerstags nur nach vorheriger Terminbuchung.

Für alle termingebundenen Angebote, einschließlich des AK Harburg, ist grundsätzlich eine vorherige Terminbuchung erforderlich. Im Terminbuchungstool werden alle stadtweit zum gewünschten Datum verfügbaren Impfstellen angezeigt.

Mobile Impfangebote werden auch weiterhin durchgeführt. Unter www.hamburg.de/impfstellen sind alle Wege zur Corona-Schutzimpfung stadtweit und die Links zur Online-Terminbuchung zusammengestellt. Eine tägliche Übersicht, welche Impfangebote tagesaktuell verfügbar sind, ist unter www.hamburg.de/corona-impfung verfügbar. Auch alle weiteren wichtigen Informationen zur Corona-Schutzimpfung sind online unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.

Bürgermeister Peter Tschentscher beim Impfaktionstag am 10. Januar 2022 im Hochzeitssaal Masal Deluxe Event

Am 10. Januar 2022 wird Bürgermeister Peter Tschentscher am Impfaktionstag am 10. Januar 2022 den Hochzeitssaal Masal Deluxe Event (Küchgarten 21, 21073 Hamburg) besuchen. In der Zeit von 16 – 21 Uhr werden dort Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen stattfinden. Impfstoffe: BioNTech (U30), Moderna (Ü30) und Johnson&Johnson. Wer sich impfen lassen will, braucht nur seinen Personalausweis und – wenn vorhanden – den Impfausweis mitzubringen.

Bürgermeister Peter Tschentscher besucht gemeinsam mit Sören Schumacher, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für Harburg, in der Zeit zwischen 16:30 und 17:30 Uhr den Harburger Hochzeitssaal, um auf die Wichtigkeit der Corona-Impfung hinzuweisen.

Dazu Sören Schumacher: „Die Impfung gegen Corona ist eine wichtige und einfache Möglichkeit, sich vor einem schweren Verlauf zu schützen. Ich freue mich, dass weiterhin viele dezentrale Impfangebote von engagierten Akteuren vor Ort organisiert werden, auch hier im Bezirk Harburg. Es ist immer ein guter Tag, sich impfen zu lassen, und an diesem Tag kann man den Ersten Bürgermeister auch persönlich treffen. Diese doppelte Chance sollte man sich nicht entgehen lassen!“

Seit September 2021 finden Impfaktionstage in den Hochzeitssälen statt. Diese Initiative wurde gemeinsam mit den Saalbetreibern gestartet, die sich aktiv an Impfaktionen in Hamburg beteiligen. In 10 Hochzeitssälen gab es bisher erfolgreiche Impfaktionstage. Die Hochzeitssäle können vor allem die migrantischen Zielgruppen besser erreichen und die Aktion bzw. das Angebot schnell und unkompliziert an Ihre Zielgruppe weitergeben. Das Angebot in den Sälen wird hamburgweit gut angenommen.