Wahlbeobachtung Türkei – klare Worte | Sören Schumacher bei der 37. Sitzung des Kongresses im Europarat

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Es war das erste Mal, dass Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

Entgegen internationaler Standards lässt die Türkei weder einheimische Wahlbeobachter noch solche internationaler Organisationen und Institutionen zu. Einzig das Beobachterkomitee des Kongresses im Europarat hatte eine Genehmigung erhalten. Sören Schumacher ist nicht davon überzeugt, dass der Kongress auf diese Ausnahmestellung nur stolz sein sollte. Vielmehr könne es durchaus sein, dass die Abordnung nur zugelassen worden sei, weil der Kongress selbst als nicht ernst zu nehmend eingeordnet wurde. „Sollte diese Vermutung zutreffen“, so Schumacher, „würde der Bericht in seiner unmissverständlichen Klarheit verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.“

Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

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Daseinsberechtigung: Wahlbeobachtung

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress des Europarates, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Zur Beobachtung der Kommunalwahlen waren 23 Mitglieder aus 20 Mitgliedsstaaten des Kongresses vom 27. März bis zum 1. April in der Türkei. Die Wiederholung der Bürgermeisterwahl wurde von einer vierzehnköpfigen Delegation aus 13 Mitgliedsstaaten beobachtet, die sich vom 20. bis 24. Juni dort aufhielt. Es war das erste Mal, dass die Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

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Kongress im Europarat: Vorbesprechung der deutschen Delegation

Vom 29. bis 31. Oktober werden sich die 324 Mitglieder des Kongresses im Europarat zu ihrer 37. Plenarsitzung in Straßburg treffen. Im Zentrum der Sitzung wird die ausschlaggebende Rolle von Bürgermeistern für die Sicherung der lokalen und regionalen Demokratie stehen. Neben vielen vielen anderen Themen, derer sich die Delegierten annehmen werden, wollen sie die Prioritäten für die Arbeit des Kongresses in den Jahren 2021 bis 2024 festlegen.

Zur Vorbesprechung des Kongresses haben sich die deutschen Delegierten am 25. September in Mainz im Landtag von Rheinland-Pfalz getroffen. „Wir haben unter anderem festgelegt, wer auf der Plenarsitzung zu welchen Themen sprechen wird, und darüber hinaus über die Prioritäten gesprochen, die die deutsche Delegation für die Arbeit des Kongresses setzen möchte“, berichtet Sören Schumacher, der dem Kongress seit 2015 als Vertreter Hamburgs angehört.

Sören Schumacher und Heike Scharfenberger, MdL Rheinland-Pfalz

Darüber hinaus habe einmal mehr die finanzielle Lage des Kongresses zur Diskussion gestanden. „Leider ist sie weiter schwierig, obwohl Russland seine Zahlungen wieder aufgenommen hat“, so Schumacher. Das führe beispielsweise dazu, dass weiterhin aus Kostengründen keine Übersetzungen in die deutsche, italienische oder russische Sprache angeboten werden würden. „Ich halte das für keine gute Idee. Es verdeutlicht klar die prekäre finanzielle Situation“, so Schumacher.

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Beobachterausschuss: Treffen in Oslo

Reichlich sechs Seiten umfasste die Tagesordnung, die abzuarbeiten sich das Monitoring Committee des Kongresses im Europarat bei seinem Treffen am Mittwoch, dem 3. Juli, in Oslo vorgenommen hatte.

Diskutiert und geprüft wurden unter anderem die Entwürfe der Berichte über die Situation der lokalen und regionalen Demokratie in Bosnien und Herzegowina, der Russischen Föderation sowie Ungarns. Diese Berichte werden dem Kongress bei dessen 37. Plenarsitzung Ende Oktober zur Annahme vorgelegt. Gleiches soll auch mit dem Bericht über die Wahlbeobachtungen in der Türkei vom 31. März und 23. Juni geschehen., der von den Teilnehmern des Treffens intensiv diskutiert wurde.

Derzeit laufen zwei Beobachtermissionen in Armenien und Portugal. „Dabei geht es um die Frage der Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in diesen Ländern“, erläutert Sören Schumacher, der als Vertreter Hamburgs dem Kongress und dem Beobachterausschuss angehört. „Der Bericht wird dem Kongress allerdings erst im März nächsten Jahres vorgelegt werden.“

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Europarat am Ende? – Kongress im Europarat: Wachsende Bedeutung, weniger Geld

Title:36th Session of the Congress of Local and Regional Authorities, April 2019 | Caption:Opening of the Session | Copyright:© Council of Europe | Photographer:Ellen Wuibaux

Vier Sitzungstage, rund vierzig Tagesordnungspunkte – über Leerlauf und Langeweile mussten sich die mehr als 300 Delegierten des Kongresses im Europarat wahrhaftig nicht beklagen, die vom 1. bis zum 4. April in Straßburg zu dessen 36. Sitzung in Straßburg zusammentrafen. Die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und sonstigen regionalen Mandatsträger vertreten 200.000 Gebietskörperschaften aus den 47 Staaten des Europarates und damit etwa 820 Millionen Menschen.

Die Sitzung stand unter dem Jahresthema „Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – Garanten der Demokratie”. Außer einer Sonderdebatte zu diesem Thema standen unter anderem Diskussionen zu den Themen ‚Bekämpfung von Vetternwirtschaft in lokalen und regionalen Behörden‘, ‚Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)‘, ‚BürgermeisterInnen unter Druck‘, das Stadt-Land-Gefälle sowie ‚Transparenz und Teilhabe durch ‚Open Government‘ auf Ebene der Regionen‘ auf der Tagesordnung.

Title:36th Session of the Congress of Local and Regional Authorities, April 2019 | Caption:Tweet | Copyright:© Council of Europe | Photographer: Klara Beck

Zu den wichtigsten Aufgaben des Kongresses als eines Gremiums, das für Demokratie auf regionaler sowie lokaler Ebene und für die Rechte von Gemeinden eintritt, gehören Wahlbeobachtungen. Über deren Ergebnisse wird das Plenum regelmäßig unterrichtet, das daraufhin gegebenenfalls auf die für die Wahlen Verantwortlichen Einfluss zu nehmen versucht. So haben beispielsweise 22 Beobachterinnen und Beobachter aus 20 Staaten des Europarats in zehn Teams am 31. März rund 140 Wahllokale in verschiedenen Regionen der Türkei besucht, um die dortigen Kommunalwahlen zu verfolgen.

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Demokratie vor Ort stärken und zukunftsfähig machen


Foto (v.l.): Clemens Lammerskitten (Mitglied des Landtags Niedersachsen), Sören Schumacher (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft), Bernd Vöhringer (Oberbürgermeister Sindelfingen), Antje Grotheer (Mitglied der Bremischen Bürgerschaft), Sabine Drees (Deutscher Städtetag), Laura Kamisli (Stadt Sindelfingen) und Frank Zimmermann (Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin).

Vom November 2020 bis Mai 2021 wird Deutschland den Vorsitz des Europarates innehaben. Damit wird es ihm nicht nur obliegen, die Arbeit des Rates zu organisieren und koordinieren und den Rat nach außen zu vertreten. Es eröffnet sich darüber hinaus die Gelegenheit, der Arbeit des Gremiums, dem 47 Staaten mit 820 Millionen Menschen angehören, eigene Akzente zu geben.

Vor diesem Hintergrund hat sich die deutsche Delegation des Kongresses des Europarates am Mittwoch, dem 13. Februar, auf Einladung ihres Vorsitzenden, des Sindelfinger Bürgermeisters Bernd Vöhringer zu Beratungen getroffen. Ort des Geschehens war das Hamburger Rathaus, was für den Bürgerschaftsabgeordneten Sören Schumacher, der Hamburg im Kongress vertritt, günstig war, da er auf diese Weise problemlos kurz nach Ende des Treffens an der Bürgerschaftssitzung teilnehmen konnte

„Unser Ziel war es,“ so Schumacher nach fast drei Stunden Beratung, „dem Auswärtigen Amt Anregungen für die inhaltliche Arbeit der Ratspräsidentschaft geben. Ich denke, das ist uns gelungen.“ Nach den Vorstellungen der Delegation sollte diese Arbeit unter der Leitlinie „Lokale und regionale Demokratie im 21. Jahrhundert stärken“ stehen. „Als Vertreterinnen und Vertreter von rund 200.000 regionalen und lokalen Gebietskörperschaften spüren die Mitglieder des Kongresses täglich, in welcher Weise sich die globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bei den Menschen vor Ort bemerkbar machen“, so Schumacher. Als Beispiele nannte er die Veränderungen der Arbeitswelt, der Verwaltungen und des gesamten öffentlichen Lebens durch Künstliche Intelligenz und Digitalisierung.

Diese Herausforderungen legen nach Schumachers Überzeugung eine Stärkung des Kongresses nahe. „Das Leben der Menschen findet nicht auf globaler, internationaler Eben statt, sondern in den Städten, Regionen, Gemeinden, in denen sie leben. Wenn man die Zukunft demokratisch gestalten und die Demokratie stärken will, sind Einsparungen für den Kongress der lokalen und regionalen Körperschaften kontraproduktiv. Ich hoffe sehr, dass die für die Kürzungen Verantwortlichen im Europarat diese Entscheidung noch einmal genau überdenken.“

Sitzung des Monitoring-Ausschuss des Kongresses im Europarat

Am 5. Mai dieses Jahres wird der Europarat sein 70jähriges Bestehen feiern können. Ziel des Rates, dem mittlerweile 47 Staaten angehören, ist es, die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie sowie die Rechtsstaatlichkeit zu schützen, europaweite Abkommen zur Harmonisierung sozialer und rechtlicher Verfahren zu schließen und das Bewusstsein für eine europäische Identität zu wecken.

Staaten, die dem Rat beitreten, verpflichten sich diesen Zielen und erklären sich zugleich bereit, Beobachtungen seitens des Rats und von ihm eingesetzter Kommissionen zuzulassen, die Ihre Entwicklung im Hinblick auf diese Ziele überprüfen. Beim Kongress des Europarates, obliegen derartige Beobachtungen dem Monitoring-Ausschuss, dessen Mitglieder regelmäßig in Mitgliedstaaten entsendet werden und den Kongress anschließend über die Ergebnisse informieren.

Sören Schumacher beim Monitoringausschuss in belgrad

Am 7. Februar trat der Monitoring-Ausschuss des Kongresses zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung des in Belgrad stattfindenden Treffens standen unter anderem die Berichte zur Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Polen und Moldawien sowie ein Bericht über die Wahlen zu den Kantonsversammlungen der Föderation Bosnien und Herzegowina. „Diese Berichte werden dem Kongress Anfang April in Straßburg zur Annahme vorlegt“, erläutert der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher, der als Mitglied des Monitoring-Ausschusses in Belgrad anwesend war. Präsentiert wurden zudem etliche Berichte über Kommunalwahlen, beispielsweise die in Polen vom Oktober letzten Jahres. Außerdem wurden Berichte über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Bosnien und Herzegowina sowie in Russland vorgelegt und diskutiert.

Im vergangenen Jahr, anlässlich des siebzigsten Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hat der Europarat den ersten Band eines Handbuch zu den Menschenrechten (Handbook on Human Rights) herausgegeben. Es beschreibt unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, um das Recht auf Nicht-Diskriminierung sicherzustellen sowie die Rolle die lokale und regionale Körperschaften dabei spielen. Zudem werden 65 sogenannte Good Practices, also beispielgebende bewährte Verfahren vorgestellt, die in mehr als 65 Ländern bereits umgesetzt werden. In Belgrad diskutierten die Mitglieder des Monitoring-Ausschuss unter anderem darüber, welche Themen ihrer Meinung nach in den geplanten zweiten Band des Handbuches aufgenommen werden sollte.

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