Am „Tag der Arbeit“ haben in Hamburg zahlreiche Menschen von ihrem Demonstrationsrecht gebraucht gemacht und diverse Versammlungen und Aufzügen abgehalten. Mit Blick auf die Eindämmungsverordnung und den Infektionsschutz mussten einige wenige Versammlungen untersagt werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Verbot dieser Versammlungen in Eilverfahren bestätigt. Am 1. Mai kam es dann zu Auseinandersetzungen zwischen der Hamburger Polizei und Demonstrierenden.
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Corona-Bedingungen erschweren auch die Arbeit der Polizei Hamburg erheblich. Mein Dank gilt allen Einsatzkräften, die unter diesen herausfordernden Bedingungen einen wirklich guten Job machen. Am letzten Wochenende musste das Einsatzgeschehen zum 1. Mai bereits zum zweiten Mal unter Corona-Bedingungen bewältigt werden. Die teils harsche Kritik am Vorgehen der Polizei ist unangemessen: Aufgrund der Pandemie sind Versammlungen nur mit besonderen Einschränkungen möglich. Ausnahmegenehmigungen werden regelhaft erteilt, wenn dies unter infektionsschutzrechtlichen Bedingungen möglich ist. Die Polizei hat die außerordentlich schwierige Aufgabe, die Eindämmung des Infektionsgeschehens und die Wahrnehmung des Versammlungsgrundrechts in Einklang zu bringen. Das gelingt der Polizei Hamburg in unserer Stadt trotz der schweren Bedingungen wirklich gut und konsequent. Mit Blick nach Berlin lässt sich festhalten, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Der Bezug zu Querdenker-Demos in anderen Städten und Bundesländern sowie der Vorwurf der Beliebigkeit ist fehl am Platz und lässt auch die besondere Historie des 1. Mai in unserer Stadt außer Acht.“