Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen: Erkenntnislage zur AfD jetzt prüfen

In der Debatte der Hamburgischen Bürgerschaft ging es um ein zentrales Anliegen unserer Demokratie: den Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir in der Verantwortung, die Instrumente, die unser Grundgesetz zum Schutz der Demokratie bereitstellt, aufmerksam und konsequent zu nutzen.

Ein Prüfauftrag, kein Schnellschuss

Mit unserem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und der Linken fordern wir die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Es geht hierbei ausdrücklich nicht um einen übereilten Verbotsantrag, sondern um eine gründliche, ergebnisoffene und rechtssichere Aufarbeitung des vorhandenen Materials durch Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz ist das schärfste Schwert unseres Rechtsstaates. Gerade deshalb braucht es höchste Sorgfalt, eine verlässliche Tatsachengrundlage und eine fundierte rechtliche Bewertung.

Wehrhafte Demokratie in der Praxis

Als Partei mit der längsten demokratischen Tradition in Deutschland wissen wir: Eine Demokratie muss wehrhaft sein. Sie darf nicht abwarten, bis ihre Feinde die Oberhand gewinnen.

Neue rechtliche Gutachten – wie das der Gesellschaft für Freiheitsrechte – sowie die fortlaufende Erkenntnislage der Verfassungsschutzbehörden zeigen, dass eine zeitnahe Prüfung notwendig ist. Wenn die Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen, muss die Politik auch die Verantwortung übernehmen und die entsprechenden Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten.

Klarheit gegenüber der Organisation – Verantwortung für die Menschen

Ein Verbotsverfahren richtet sich gegen verfassungsfeindliche Strukturen und extremistische Organisationen – niemals gegen Wählerinnen und Wähler. Kein Gericht kann und wird uns die politische Aufgabe abnehmen, die Menschen für die Demokratie zurückzugewinnen, ihre Sorgen ernst zu nehmen und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Staates täglich neu zu stärken.

Wir lassen die Instrumente unseres Grundgesetzes nicht im Schrank verstauben. Wir prüfen und nutzen sie im Ernstfall – für die Freiheit und für unsere Demokratie!