Deutschland übernimmt den Vorsitz im Ministerrat des Europarates

Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene sind die Schwerpunkte des Europarates, der 47 Mitgliedstaaten aus ganz Europa hat. Um die Arbeit zu koordinieren und Schwerpunkte zu setzen, übernimmt ein Staat den Vorsitz. Deutschland übernimmt diese wichtige Aufgabe ab dem 18. November 2020 für die nächsten sechs Monate.

Deutschland möchte in der Zeit seines Vorsitzes verschiedene Schwerpunkte verfolgen. Unter anderem sollen Standards bei Künstlicher Intelligenz und Menschenrechten gesetzt werden, Menschenrechte im Internet durchgesetzt werden und Jugend für den Europarat gewonnen werden. Aber auch die Gewalt gegen Frauen und die Situation der Roma soll adressiert werden.

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Die Fraktion „Group of Socialists, Greens and Progressive Democrats“ des Kongresses im Europarate bereitet sich auf nächste Legislaturperiode vor

Fraktionsvorsitzende Yoomi Renström aus Schweden und Leen Verbeek aus den Niederlanden.

Auch die Fraktion der Sozialisten, Grünen und Progressiven Demokraten hat sich nun nach sehr langer Corona-Pause wieder versammelt. Es tat sehr gut, sich zumindest online mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Mitgliedstaaten auszutauschen und die gemeinsame politische Arbeit fortzusetzen. Ein wichtiges Thema des Online-Treffens am 19.10.2020 waren die Vorbereitungen für die nächste Legislaturperiode, die im Frühjahr 2021 beginnen wird.

Der Kongress des Europarates musste sein Oktober-Treffen absagen, da ein Vor-Ort-Treffen im Moment nicht möglich ist, aber auch ein Online-Treffen ist aus Gründen der Daten- und Abstimmungssicherheit nicht durchzuführen.

Deutsche Delegation im Kongress des Europarates trifft sich online

Deutsche Delegation im Kongress des Europarates in ihrer Onlinekonferenz.

Am 15. November 2020 wird Deutschland für die folgenden sechs Monate den Vorsitz des Ministerkomites im Europarat übernehmen. Um die Arbeit und inhaltlichen Schwerpunkte für diese Zeit zu koordinieren, traf sich heute die deutsche Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas online, da auch diese Arbeit in Zeiten steigender Fallzahlen am sichersten mit Abstand stattfindet.

Der deutsche Vorsitz wird in dieser Zeit seine Schwerpunkte auf die Situation der lokalen und regionalen Demokratie in Südosteuropa legen. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Bemühungen zur Dezentralisierung ausgebremst wurden. Es ist jedoch wichtig, die lokalen Ebenen zu stärken, denn nur die Gemeinden und Regionen sind in der Lage, Probleme zu erkennen und eine angemessene und praktikable Lösung für die Menschen vor Ort zu finden. Ein weiterer Fokus liegt auf den Bedrohungen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ganz Europa ausgesetzt sind. Und letztlich möchte Deutschland diese Periode nutzen, um die politische Beteiligung der Jugend voranzutreiben.

Die deutsche Delegation sieht sich vor allem mit organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Da nicht absehbar ist, ob persönliche Treffen vor Ort möglich sein werden, müssen wir auch durch digitale Alternativen dafür sorgen, dass weiterhin ein Austausch zwischen den Vertretern der Regionen und Gemeinden stattfindet.

Es ist geplant, eine Sitzung des Monitoringausschusses des Kongresses in Berlin stattfinden zu lassen.

Online-Sitzung des Monitoringausschusses des Kongresses im Europarats

Das Monitoring Committee tagt erstmals online.

Am 17. September 2020 tagte der Monitoringausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen. Der Kongress ist eine politische Versammlung des Europarates, dessen Mitglieder mehr als 200.000 Gemeinden und Regionen aus 47 Staaten in Europa vertreten. Wegen der Corona-Epidemie tagen auch diese Gremien online. Es war sehr schön, die Kolleginnen und Kollegen wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu sehen und zu erfahren, wie andere Länder und Städte mit dieser Zeit umgehen, weitet den Blick und gibt neue Perspektiven.

Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat, nämlich den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Durch Wahlbeobachtungen und mit den Berichten über die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten stehen dem Kongress wichtige Instrumente zur Verfügung, um für Demokratie und Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten zu sorgen. Dieses Mal wurden die Berichte über lokale und regionale Demokratie in Österreich und in der Ukraine vorgestellt.

Außerdem diskutierten die Mitglieder des Monitoringausschusses den 20-seitigen Bericht der Venedigkommission über die Verfassungsmäßigkeit der Absetzung von gewählten Bürgermeistern in der Türkei. Der Bericht zeigt zum Beispiel auf, dass mehrere Bürgermeister der Partei HDP nach der letzten Regionalwahlen im Jahr 2019 unrechtmäßig abgesetzt worden und durch die zweitplatzierten Kandidaten der AKP ersetzt worden sind. In weiteren Fällen wurde die Wählbarkeit der Bürgermeisterkandidaten nach der Wahl aberkannt. Die Venedigkommission stellt in ihrem Bericht fest, dass diese Entscheidungen unvereinbar mit den demokratischen Grundprinzipien sind.

Sören Schumacher zum Vertreter Hamburgs beim Kongress des Europarates ernannt

Sören Schumacher beim Kongress des Europarat in Straßburg

Die Hamburgische Bürgerschaft hat Sören Schumacher am 24.06.2020 erneut in den Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats entstand. Schumacher, der Mitglied des Europaausschusses ist, vertritt Hamburg in diesem Gremium bereits seit 2015.

„Hamburg weiterhin in dieser wichtigen europäischen Institution zu vertreten zu dürfen, ist nicht nur eine große Ehre, sondern auch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, der ich mich gern stelle“ so Sören Schumacher zu seiner Wiederwahl.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist eine politische Versammlung des Europarates und deren Mitglieder mehr als 200.000 Gemeinden und Regionen aus 47 Staaten in Europa vertreten. Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat, nämlich den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Er ist die Stimme der Kommunen und Regionen im Europarat. Er gibt Empfehlungen und veröffentlicht Entschließungen zu Fragen der Regional- und Kommunalpolitik und richtet diese an das Ministerkomitee des Europarates.

Als Mitglied im Monitoring-Ausschuss des Kongresses ist Schumacher überzeugt: „Durch Wahlbeobachtungen und mit den Berichten über die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten stehen dem Kongress wichtige Instrumente zur Verfügung, um für Demokratie und Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten zu sorgen“.

Wahlbeobachtung Türkei – klare Worte | Sören Schumacher bei der 37. Sitzung des Kongresses im Europarat

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Es war das erste Mal, dass Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

Entgegen internationaler Standards lässt die Türkei weder einheimische Wahlbeobachter noch solche internationaler Organisationen und Institutionen zu. Einzig das Beobachterkomitee des Kongresses im Europarat hatte eine Genehmigung erhalten. Sören Schumacher ist nicht davon überzeugt, dass der Kongress auf diese Ausnahmestellung nur stolz sein sollte. Vielmehr könne es durchaus sein, dass die Abordnung nur zugelassen worden sei, weil der Kongress selbst als nicht ernst zu nehmend eingeordnet wurde. „Sollte diese Vermutung zutreffen“, so Schumacher, „würde der Bericht in seiner unmissverständlichen Klarheit verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.“

Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates am 30. Oktober 2019 zum Thema: Bericht der Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei

Herr Präsident – Meine Damen und Herren.
Die türkische Wahlgesetzgebung lässt Wahlbeobachtungen generell nicht zu – weder von inländischen zivilgesellschaftlichen Organisationen noch von internationalen Beobachtern. Diese Praxis läuft einigen der internationalen Verpflichtungen zuwider, die die Türkei eingegangen ist.

Der Kongress war die einzige internationale Organisation, der die Akkreditierung zur Beobachtung der Kommunalwahlen und der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul erteilt wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob wir auf diese Ausnahmestellung nun stolz sein sollten. Denn es könnte sehr gut sein, dass die Wahlbeobachter des Kongresses nur zugelassen wurden, weil dieser als harmlos, als zahnloser Tiger eingeordnet wurde. Sollte diese Vermutung zutreffen, würde der vorliegende Bericht des Monitoring Committees verdeutlichen, dass es sich um eine grobe Fehleinschätzung handelt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die die Wahlbeobachtungen in der Türkei durchgeführt haben, legen hier einen Bericht vor, der den besorgniserregenden Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in der Türkei in klaren Worten darlegt. Hier wird nichts beschönigt, nichts unter den Teppich gekehrt. In beeindruckender Weise dokumentiert und entlarvt der Bericht die vielfältigen Behinderungen, fragwürdigen Abläufe und intransparenten Vorgänge der beobachteten Wahlen. Dafür gebührt den Wahlbeobachterinnen und – beobachtern unser aller Dank.

„Statement im Kongress des Europarates zum Bericht über die Wahlbeobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei“ weiterlesen

Daseinsberechtigung: Wahlbeobachtung

Statement von Sören Schumacher im Kongress des Europarates.

„Wenn wir kein Auge darauf haben, ob die lokalen und regionalen Wahlen in unseren Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich ablaufen und demokratische Mindeststandards einhalten, verlieren wir unsere Daseinsberechtigung.“ Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD) an die rund 320 Delegierten, die zur 37. Plenarsitzung Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas vom 29. – 31. Oktober in Straßburg zusammengekommen waren. Schumacher ist seit Mitte 2015 Vertreter Hamburgs im Kongress des Europarates, der seinerseits etwa 820 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates vertritt.

Anlass der Rede war der Bericht über die Beobachtung der Kommunalwahlen in der Türkei und der Wiederholung der Wahl des Bürgermeisters von Istanbul, die am 31. März beziehungsweise 23. Juni dieses Jahres stattgefunden haben. Zur Beobachtung der Kommunalwahlen waren 23 Mitglieder aus 20 Mitgliedsstaaten des Kongresses vom 27. März bis zum 1. April in der Türkei. Die Wiederholung der Bürgermeisterwahl wurde von einer vierzehnköpfigen Delegation aus 13 Mitgliedsstaaten beobachtet, die sich vom 20. bis 24. Juni dort aufhielt. Es war das erste Mal, dass die Wahlbeobachter des Kongresses eine derartige Mission in der Türkei durchgeführt haben.

„Der 24 Seiten umfassende Bericht der Kommission lässt leider keinen Zweifel daran, dass bei den Kommunalwahlen in der Türkei viele Voraussetzungen demokratischer Wahlen nicht durchgehend gegeben waren“, so Sören Schumacher. Dies betreffe sowohl den Wahlkampf als auch die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie die Auszählung der Stimmen.

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