Am 17. September 2020 tagte der Monitoringausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen. Der Kongress ist eine politische Versammlung des Europarates, dessen Mitglieder mehr als 200.000 Gemeinden und Regionen aus 47 Staaten in Europa vertreten. Wegen der Corona-Epidemie tagen auch diese Gremien online. Es war sehr schön, die Kolleginnen und Kollegen wiederzusehen und sich auszutauschen. Zu sehen und zu erfahren, wie andere Länder und Städte mit dieser Zeit umgehen, weitet den Blick und gibt neue Perspektiven.
Der Kongress verfolgt die gleichen Ziele wie der Europarat, nämlich den Schutz der Menschenrechte, das Eintreten für Rechtsstaatlichkeit und die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten. Durch Wahlbeobachtungen und mit den Berichten über die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten stehen dem Kongress wichtige Instrumente zur Verfügung, um für Demokratie und Menschenrechte in allen Mitgliedstaaten zu sorgen. Dieses Mal wurden die Berichte über lokale und regionale Demokratie in Österreich und in der Ukraine vorgestellt.
Außerdem diskutierten die Mitglieder des Monitoringausschusses den 20-seitigen Bericht der Venedigkommission über die Verfassungsmäßigkeit der Absetzung von gewählten Bürgermeistern in der Türkei. Der Bericht zeigt zum Beispiel auf, dass mehrere Bürgermeister der Partei HDP nach der letzten Regionalwahlen im Jahr 2019 unrechtmäßig abgesetzt worden und durch die zweitplatzierten Kandidaten der AKP ersetzt worden sind. In weiteren Fällen wurde die Wählbarkeit der Bürgermeisterkandidaten nach der Wahl aberkannt. Die Venedigkommission stellt in ihrem Bericht fest, dass diese Entscheidungen unvereinbar mit den demokratischen Grundprinzipien sind.